Hallo liebes Forum,
Ja, ich muss leider fragen, da ich bei dieser Thematik immer noch unsicher bin.
Bauherr hat ein KG, ein EG und ein nicht ausgebautes unbeheiztes DG. Letzteres will er Aufstocken und energetisch optimieren inklusive neuen Traufwänden. Die bestehenden Traufwände werden durch neue HRB Wände ersetzt, drauf liegend das neue Dach.
Wie ist das nun zu bewerten? In der BEG-EM steht drin, dass wenn es mit zuvor bereits beheizten Flächen mit einbezogen ist, zählt es als EM, wenn nicht dann Neubau. Wie soll ich denn ein unbeheiztes DG in eine zuvor bereits beheizte Fläche mit einbeziehen? Es gibt eine innenliegende Treppe die vom EG in das DG führt, zählt das schon als mit einbezogen? Weil letztlich muss im DG eine neue Fußbodenheizung eingebaut werden, da zur Zeit nicht beheizt ist. Selbst wenn das der Fall ist, was ist dann die Bemessungsgrundlage? Eine oder zwei WE?
Ich bitte um Nachsicht, wenn das selbstverständlich sein sollte...
Liebe Grüße
Adler M.
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