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Definition "in mehreren Sanierungsschritten"

Hallo liebe EEEs,

folgende Frage bzgl. FAQ Nr. 9.2, Ausschnitt: "Auch für einen iSFP, der eine Sanierung in einem Zug vorsieht, ist eine Förderung mit dem iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahmen in mehreren Sanierungsschritten umgesetzt werden."

Wie definieren sich die mehrere Schritte? Muss eine Zeitspanne X zwischen zwei Maßnahmen (=BEG EM-Anträgen?) liegen - falls ja, wie groß ist X?

Oder reicht es aus, mehrere Anträge nach und nach zu stellen, auch innerhalb eines Jahres (natürlich unter Beachtung der jährlichen max. förderfähigen Kosten)?

Hintergrund: Kunde möchte ein altes Haus komplett sanieren, aber aus Eigenmitteln finanzieren (BEG WG scheidet aus). Aufgrund der Kapazitäten der unterschiedlichen Gewerke wird sich die Maßnahme aber über weit mehr als ein Jahr hinziehen. Frage ist nun, einen iSFP vorschieben in einem Schritt (wie es ja beabsichtigt ist) und durch die o.g. FAQ trotzdem den Bonus bekommen? 

 

7 Antworten

Die Frage erübrigt sich, da es eh keinen Bonus für EH Sanierung mehr gibt .

EM kann er machen wann und soviel er will... muss hat die 60k pro Jahr und WE beachten 

ISFP macht Sinn, um den Bonus für die EM zu bekommen

Die Antwort passt leider nicht zur Frage.

Es geht ja  um die +5% für Einzelmaßnahmen (wofür ja auch ausschließlich der 9.2 gilt) mit iSFP. 

Welche zeitlichen Abstände müssen zwischen den Maßnahmen bzw. - Paketen sein? (es gibt drei WE, somit 180 T€ förderfähige Kosten p.a. - somit wäre schon viel zu machen innerhalb eines Jahres; wenn die +5% gelten!?)

 

Antwort auf von kknebel@web.de

9.21
Gibt es einen konkret festgelegten, zeitlichen Abstand zwischen der Inanspruchnahme von Einzelmaßnahmen und der geplanten Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufe?


Es wird kein fester zeitlicher Abstand für Umsetzung der Sanierungsschritte definiert, aber es muss sich um jeweils abgegrenzte Bauvorhaben handeln. Umgehungen sind förderschädlich und führen mindestens zur Rückabwicklung der Förderung. Ein Hinweis für eine solche Umgehung ist z. B., wenn die Baustelle ohne Unterbrechung in einem Zug für den nächsten Sanierungsschritt fortgesetzt wird und in praxi als ein Bauvorhaben zu bewerten ist.

Ok, vielen Dank. Den Punkt hatte ich bisher tatsächlich nicht auf dem Schirm. 

Daraus deute ich (als Beispiel):

Schritt 1 laut iSFP z.B. Fassade, Fenster 

Schritt 2 Dachdämmung, Kellerdecke (2 Monate nach Abschluss Schritt 1) 

Schritt 3 Einbau Wärmpumpe ein halbes Jahr später aufgrund Lieferzeiten 

sollte nicht förderschädlich sein (sofern die Obergrenze natürlich nicht gerissen wird), da die Baustelle zwischendurch längere (größer ein Monat) Unterbrechungen hat. 

Ist meine Deutung so korrekt? 

...wobei Schritt 3 egal ist, da es hierfür ja sowieso keinen iSFP-Bonus mehr gibt. 

Antwort auf von mb@be-b.de

Richtig...sagte ich ja schon...

EM kann man machen wie man will..... 

Guten Abend,

ich habe jetzt auch den Fall, dass ein Kunde alles mehr oder weniger "in einem Zug" sanieren will (vorbehaltlich der 60.000€ Grenze).

Was bedeutet "Schritt für Schritt"? Ist ein Schritt ein Maßnahmenpaket oder ist ein Schritt eine Einzelmaßnahme?

Heißt umgekehrt "In einem Zug", dass der Kunde den 5% Bonus nur verliert, wenn ohne die oben beschriebenen Unterbrechungen das EH Niveau des letzten Maßnahmenpakets erreicht wurde? Man hat ja max. 5 MP mit je 4 EM. Da ließen sich ja einige Maßnahmen früh unterbringen...

Hat jemand von euch da mal eine klare Vorgehensweise schriftlich vom BAFA bekommen?

 

Danke

um zu antworten.