Hallo liebes Forum,
letztens hatten wir "wieder einmal" eine Diskussion, ob die Dachabdichtung bei Durchführung der Dämmung der obersten Geschoßdecke förderfähig wäre. Als Argument hieß es: Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
Ich würde die Frage gerne ins Forum geben und eure Meinung wissen:
- Ist die Sanierung des Daches /Dachstuhls im Rahmen einer Geschoßdeckendämmung förderfähig, wenn das Dach nicht mehr ausreichend dicht ist.
Um vorweg zugreifen, dass Dach sollte nicht förderfähig gedämmt werden, dennoch wurde eine 60 mm Unterdeckplatte eingebaut.
Ich freue mich auf eure Meinung.
Gruß
4 Antworten
Danke für deine Einschätzung. Mir geht es jedoch nicht um die baupysikalische Einschätzung, sondern um die Frage, der Förderfähigkeit der Dacheindeckung.
Hierzu hast du dich leider nicht geäußert.
Erst einmal müsste das Dach 0,14 W/m²K erreichen. Wenn es Schrägen unterhalb der OGD gibt (also in einem Dachgeschoss), dann müssen diese Schrägen diesen Wert einhalten und das ganze Dach wird gefördert. Wenn es nur Schrägen im Dachboden gibt, dann wird es schwierig. Meines Wissens kann mit nicht einen kombinierten U-Wert aus OGD und Dach darüber ermitteln.
Meine Frage lautete:
- Ist die Sanierung des Daches /Dachstuhls im Rahmen einer Geschoßdeckendämmung förderfähig, wenn das Dach nicht mehr ausreichend dicht ist.
Die oGD hält die 0,14 W/m²K ein.
Das BAFA schreibt ja in den Richtlinien:
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.
Abgesehen von der Förderung ist diese Art von Sanierung bauphysikalisch fragwürdig. Damit die Unterdeckplatte richtig wirken kann muss im Dach eine luftdichte Ebene vorhanden bzw. nachgerüstet werden. Dann entsteht aber im Dachboden das Problem, dass er eigentlich belüftet werden muss, damit nicht eventuell übermäßiges Kondensat auf der Unterseite der Platte entsteht. Wenn diese Belüftung nicht kontrolliert erfolgt, sondern mit einer dauerhaften Öffnung im Dachboden (z.B. ein gekipptes Fenster), dann ist die Wirkung der Dämmplatte schon wieder futsch.
Sollte die OGD ungedämmt sein, dann kann man vermutlich auf eine Lüftung verzichten. Ist dort jedoch schon eine Dämmschicht vorhanden (und vielleicht noch ohne eine wirkende dampfbremsende Schicht oder/und auch noch Undichtigkeiten), dann muss diese Vorgehensweise bauphysikalisch genau auf Funktionieren geprüft werden.