Hallo zusammen,
die beantragten EInzelmaßnahmen (mit beantragten Fachplanung- und Baubegleitungskosten) sind umgesetzt - zur Abnahme soll jetzt der TPN erstellt werden. Außerdem sind Fachplanungsleistungen gemäß den Beschreibungen, die vor Antragstellung durchgeführt wurden (Energieberatung für Wohngebäude / geförderte "Vor-Ort Beratung") förderfähig (Eigenanteil) förderfähig. Das Online-Formular zur Erstellung der TPN lässt jedoch Kosten mit Rechnungsdatum vor Antragstellung nicht zu (ich finde auch keine passende Kategorie). Wie ist vorzugehen?
VG
7 Answers
Ist schon ein wenig "hergeleitet" - direkt steht das da so nicht....
aber....
Auf der KFW Seite (Infoblatt zur Antragstellung, S.9, Vorhabensbeginn) - bezieht sich auf die BEG EM und müsste somit gleichzeitig auch für das BEG über BAFA Förderungen anwendbar sein. Fachplanungskosten etc. sind förderfähig - somit "interpretiert" auch die vor Antragstellung, weil die Fachplanungsleistungen die Bedingungen zum Vorhabensbeginn nicht verletzen.
Anruf bei der Kfw: Bei Effizienzhäusern können vor Antragstellung Rechnungen gestellt werden –ist ja auch sinnvoll, weil der Antragstellung oft eine lange Planungszeit vorausgeh – bei über das BAFA geförderten BEG EM-Maßnahmen, so hat es der KfW-Mitarbeiter zumindest gehört, geht es bisher nicht.
das alles ist so entäusched und meiner Ansicht nach Kontraproduktiv:
Was hat denn die Antragstellung und Datum mit dem Sinn solcher Maßnahmen zu tun? Es geht doch darum, dass überhaupt energetisch saniert wird und dass Standards eingehalten werden. Und nicht darum wann auf welchem Zettel welches Datum drauf stehen muss ....
Die Situation hatte ich auch. Technisch war unsere Rechnung in der TPN nicht zu erfassen, da Rechnungsdatum vor Antragstellung. Die Kundin war sehr enttäuscht und hat dann die TPN eingereicht und proaktiv die nicht berücksichtigte Rechnung der Planungsleistung zusammen mit einem erklärenden Begleitschreiben hochgeladen. Das BAFA hat es akzeptiert.
Bislang hatte ich das immer über Abschlagsrechnung und Schlussrechnung gelöst. Die Schlussrechnung kommt am Ende der Maßnahmen und beinhaltet über den gesamten Betrag ja auch alle vorherigen Teilrechnungen.
INFO:
Meine schriftl. Anfrage wurde heute wie folgt vom BAFA beantwortet:
"Wenn Sie die Fachplanung in der TPB mit angegeben haben, tragen Sie im TPN den Betrag unter Fachplanung ein.
Sollte das Rechnungsdatum für die Fachplanung vor Antragstellung liegen, tragen Sie bitte bis auf Weiteres das Datum der Antragstellung dort ein.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Gose
Teamleiter - Beraternetzwerk______________________________________________________
Referat 621 – Energie-Info-Center I (EIC)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)"
.... geht doch :>
Hallo,
ich habe schon mehrfach nach der Antwort auf die Frage gesucht, ob Planungsleistungen förderfähig sind, die vor Antragstellung ABGERECHNET wurden. Wo steht denn das?