wir planen derzeit einen recht großen Anbau an unserem neu gekauften Haus. Der Anbau soll energetisch auf einem guten Standard gebaut werden. Aus finanziellen Gründen ist es uns jedoch aktuell nicht möglich, den Altbau umfassend energetisch zu sanieren. Lediglich das Dach wird erneuert – Fenster oder eine Fassadendämmung (Vollwärmeschutz) sind vorerst nicht geplant.
Unser Energieberater hat uns empfohlen, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zu lassen. Laut seiner Aussage würden dabei sowohl der Altbau als auch der neue Anbau berücksichtigt. Er meinte zudem, dass die gesamten Kosten der Gebäudehülle des Anbaus als Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG förderfähig seien.
Nach meiner eigenen Recherche hatte ich jedoch den Eindruck, dass nur Maßnahmen am Bestandsgebäude förderfähig sind. Ich war bisher davon ausgegangen, dass sich ein iSFP nur lohnt, wenn man im Bestand umfangreiche Maßnahmen plant – was bei uns aktuell nicht der Fall ist.
Zur Information: Der Altbau und der neue Anbau werden eine bauliche Einheit bleiben, also ein gemeinsames Haus, kein getrenntes Objekt.
Zusätzlich würden wir gerne den Ergänzungskredit 358 der KfW beantragen, da dieser aktuell sehr günstige Zinsen bietet. Wir planen, diesen in Kombination mit den Einzelmaßnahmen zu nutzen.
Meine Fragen dazu:
- Wie genau funktioniert die Kombination von BEG-Einzelmaßnahmen und dem Ergänzungskredit 358?
- Kann der Kredit nur genutzt werden, wenn man offiziell eine geförderte Einzelmaßnahme durchführt (inkl. Förderung über die BEG)?
- Oder ist es auch möglich, den Kredit für Arbeiten zu verwenden, die zwar im iSFP stehen, aber nicht explizit gefördert werden?
- Wird der Anbau als Teil des Bestands für die Förderung anerkannt, obwohl es sich um einen Neubau-Anteil handelt?
Ich freue mich über Ihre Unterstützung und eine Rückmeldung zu meinen Fragen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Gordon
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