Hallo,
ein Dachdecker möchte meine Hilfe zu folgendem Problem.
Der Eigentümer eines Fertighauses fragte zunächst eine ernegetische Modernisierung seines Flachdachs an. Das Flachdach besteht aus Deckenelementen aus Hölzern 4,5/18 cm, oben und unten verleimte 16 mm FPY-Platten. Die Deckenelemente sind seitlich belüftet, es liegen ca. 10-12 cm Dämmung drin, also ein Kaltdach, was auch so funktioniert. Es wurde überlegt, das Flachdach umzubauen, in dem die seitlichen Lüftungen mit einer Dampfbremsbahn geschlossen werden und oben drauf großzügig gedämmt wird. Es sollten die Attiken neu aufgebaut werden und seitlich sollte der Dachrand wärmebrückenfrei gedämmt werden, so dass also alle Holzbauteile des Flachdachs soweit im warmen liegen, dass kein Tauwasser ausfällt.
Nun hat der Bauherr den Plan der energetischen Modernisierung verworfen. Er möchte nur noch eine Neuabdichtung mit Verbesserung der Gefällegebung durch Gefälledämmkeile, um Pfützen weg zu bekommen. Das Kaltdach bliebe also unverändert. Die Gefälledämmung auf dem Flachdach trägt dann nichts zum U-Wert bei, da oberhalb der Hinterlüftung.
Nach GEG Anlage 7 Zeile 5 c müsste man die Dämmung aber verbessern bis auf U<= 0,20 W/(m²K), weil man die Abdichtung erneuern will. Dann hätte man aber wieder den Aufwand, den der Bauherr nicht ausführen lassen will.
Ich sehe es nun so, dass hier eine Ausnahme entsprechend der Fußnote 1 greift, oder zumindest in Anlehnung daran. Wegen des Aufbringens einer neuen Abdichtung kann nicht verlangt werden, dass man die verleimten Deckenelement zerstört, in dem man die FPY-Platte oben entfernt, um mehr Dämmung einzubauen. Man müsste dann eine neue Hinterlüftungsebene mit Abdichtung darüber neu erstellen.
Ebensowenig darf man die Luftschicht mit Dämmstoff ausblasen. Wegen der Bauphysik muss die Luftschicht ja ungestört verblieben.
Ich sehe hier die mögliche Dämmschichtdicke aus technischen Gründen auf die bestehende Dämmung begrenzt, weil man aus statischen Gründen nicht das Flachdach öffnen darf und auch nicht die Hinterlüftung stören darf.
Ist es also nach dem GEG möglich, dass man nur die Abdichtung von dem Kaltdach erneuert, weil alle Maßnahmen, um den U-Wert von 0,20 zu erreichen, einen kompletten Umbau des vorhandenen Flachdachs erforderlich machen würde?

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