Liebe Community,
im Förderantrag BEG-EM stelle ich mir folgende Frage: Wann beantworte ich die Frage "Wird die beantragte Investition für wirtschaftliche Zwecke getätigt?" mit Ja?
Immer dann, wenn der Antragsteller ein Vermieter ist? Denn warum möchte man denn als Vermieter energetisch sanieren? Wahrscheinlich um mittelfristig höhere Mieteinnahmen erzielen zu können. Oder kreuze ich nur Ja an, wenn es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen statt Privatperson handelt (so etwas wie ein "Immobilienhai", der sich natürlich nicht als solcher zu erkennen gibt)? Kann man das klassifizieren, wann man Ja, wann man Nein ankreuzt?
Den Hilfetext neben dem Formularfeld habe ich gelesen, hilft mir aber nicht bei meiner Entscheidung ("Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten. Eine Gewinnerzielungsabsicht der Einheit ist nicht zwingend notwendig."). Den Hilfetext verstehe ich so, dass man im Falle eines Vermieters als Antragsteller stets Ja ankreuzen muss, da er seine Dienstleistung Vermietung auf dem Mietmarkt anbietet.
Danke im Voraus, bin gespannt auf eure Antworten.
Liebe Grüße
Michaela Blank
6 Antworten
Verlinkung – siehe auch diese Frage: https://www.geb-info.de/forum/frage/foerderungen/wirtschaftliche-zwecke (ohne endgültige Antwort).
Wenn Vermieter Privatperson, dann nein, sonst ja.
Meine Antwort auf die Frage wurde mir mittels Rückruf kommuniziert und ist sinngemäß:
Wenn die Wohnung beim Finanzamt gemeldet ist (egall ob Privatperson oder Unternehmer) muss es als wirtschaftliche Zwecke angegeben werden. Aufgrund der ausgeschlossenen doppelten Förderung über Steuerabschreibung gibt es inzwischen diesen internen Austausch zwischen bafa und Finanzamt.
Leider habe ich keine schriftliche Rückmeldung...
ich muss Kollegin Esch vollumfänglich zustimmen. Genau so ist es. Wirtschaftliche Zwecke liegen immer vor, wenn man offiziell eine Wohnung vermietet. Schließlich werden die Einnahmen daraus dem jährlichen Einkommen zugerechnet und versteuert. Der Unterschied, ob man vom Finanzamt als gewerblicher Vermieter (mit Abzugsfähigkeit USt.) oder privater Vermieter behandelt wird, hat was mit der Anzahl der vermieteten Objekte zu tun und damit, ob die Vermietung der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit ist. Beide Varianten dienen wirtschaftlichen Zwecken, also der Erzielung von Einkommen.
@pebaenergie: Was ist die Quelle Deiner Aussage?
Dazu wurde in diesem Forum schon das eine oder andere geschrieben.