Hallo zusammen,
ich brauche hier dringend Unterstützung. Würde mich sehr sehr freuen, wenn hier jemand etwas Klarheit ins Dunkle bringen könnte.
Ich würde gerne dieses Jahr noch eine Einzelmaßnahme durchführen und auch abschließen (Projekt Dachsanierung/Dämmung). Die Rechnungen für dieses Projekt würden bis 31.12.2021 alle vorliegen und ich würde diese über meinen Energieberater einreichen lassen.
Als nächste Einzelmaßnahme schließt sich dann die Heizung an. Das Problem ist hier nun, dass ich mit der Heizung ebenfalls schon in 2021 starten will. Das Heizungsprojekt wird anders als das Dachprojekt allerdings erst im Frühjahr 2022 fertig werde. Ich würde also die Kosten hierfür erst in 2022 einreichen.
Komme ich hiermit in Konflikt zur Höchstgrenze Bafa Förderung Einzelmaßnahmen? Hier wird bei zwei Wohneinheiten pro Jahr max. 120.000 Euro gefördert. Kann nun bspw. der Estrichleger im Zuge des Heizungsprojektes schon im Oktober 2021 anfangen oder muss ich den Antrag für die Heizung erst am 1.1.2022 stellen und danach starten?
Vielen lieben Dank für die Unterstützung!
Chris
Hallo Chris,
laut meinem Verständnis geht das BEG-EM vom Tag der Antragstellung aus. Das bedeutet, dass du den Antrag für die Heizung in deinem Fall erst am 01.01.2022 stellen kannst, wenn du die Förderung nächstes Jahr in Anspruch nehmen möchtest. Vor Antragstellung darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Selbst wenn die Rechnung erst nächstes Jahr vorliegt, so wird doch ein Lieferdatum darauf vermerkt sein.
Da du zwei Wohneinheiten angibst, überprüfe doch, ob du nicht beide Maßnahmen zusammen beantragst, wenn die Gesamtkosten die Höchstfördersumme nicht übersteigt.
Viele Grüße,
Ramona Wiese