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Aufbewahrungsfrist Bestätigungen nach Durchführung usw.

Hallo zusammen,

wie lange bewahrt Ihr die Anträge und Bestätigungen zu den BAFA und KfW Förderungen der Kunden auf?

1 Answer

– folgende Unterlagen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Kreditzusage bzw. Bekanntgabe der Zuschusszusage/
des Zuwendungsbescheids aufbewahrt und dem Durchführer innerhalb dieses Zeitraums auf Verlangen vorgelegt
werden (auch nach gegebenenfalls vollständiger Tilgung des Förderkredits):
– Unterlagen zur Dokumentation der vom Energieeffizienz-Experten erbrachten Leistungen (Planung und Baubegleitung) einschließlich Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz sowie eventueller Unterlagen zur Dokumentation einer optionalen akustischen Fachplanung;
– Unterlagen zur Dokumentation der für die Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlichen und von der akkreditierten
Zertifizierungsstelle geprüften Nachweise;
– die vollständigen Berechnungsunterlagen sowie alle vorhabenbezogenen Rechnungen und Nachweise über die
geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und Investitionskosten;
– beim Ersterwerb: die vorgenannten Unterlagen zum Effizienzhaus; anstelle von Rechnungen ein Nachweis über
die förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten (mindestens durch eine Bestätigung des Verkäufers);
– bei der Sanierung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz: die für die baulichen Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Abstimmungsnachweise und die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde oder einer sonstigen zuständigen Behörde.
 

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