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- Antwort Beraternetzwerk- Förderhöchstbeträge BEG im MFH und Beginn ISFP-Erhöhung

Ich wollte wissen:

"Werden in einem MFH mit 4 Wohnungen in allen Wohnungen Fenster getauscht, so betragen die förderfähigen Kosten nach neuer BEG 30.000 € + 3*15.000 € = 75.000 € mit einem Zuschuss von 15% 
Was gilt, wenn in einem MFH mit 4 Wohnungen nur in einer Wohnung Fenster getauscht werden? Betragen die förderfähigen Kosten nach neuer BEG dann 30.000 € oder 15.000 €?"

und zusätzlich, ab wann die verbesserte ISFP-Förderung greift.

Fazit:

  • Förderhöchstbetrag bei Sanierungen an nur einer WE im 4-FH 18.750 € mit ISFP 37.500 €
  • ISFP-Erhöhung greift jedoch erst ab 30.000 €

--> 1. Für MFH bringt ISFP keine erhöhte Förderung mehr

--> 2. Es ist unmöglich, in einem Sanierungsfahrplan zutreffende Förderungen auszurechnen, da man nie weiß, welche Schritte wann umgesetzt werden und wieviele WEs davon profitieren. . 

Das ist überkomplex!

 

komplette Antwort des Beraterteams

Unter Punkt 8.3.1 in der Richtlinie BEG EM finden Sie Folgendes:



Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.  

Die förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit betragen hier 18.750 €. Die Förderhöchstgrenze bei 4 Wohneinheiten beträgt 75.000 € geteilt durch 4 Wohneinheiten = 18.750 € Förderhöchstgrenze je Wohneinheit.

Mit iSFP-Bonus gilt hier Folgendes:
Höchstgrenze bei 4 Wohneinheiten = 150.000 € (60.000 € für die erste Wohneinheit + (3 Wohneinheiten x 30.000 €).
150.000 € durch 4 Wohneinheiten = 37.500 € je Wohneinheit Förderhöchstgrenze.

Der iSFP-Bonus wird bei einer Wohneinheit für den Betrag über 18.750 € (Förderhöchstgrenze ohne iSFP) gewährt. Das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € muss eingehalten werden, ansonsten entfällt der iSFP-Bonus.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr BAFA-EIC Team

4 Antworten

Die letzten beiden Sätze sind interessant und ich verstehe sie so: Die 5% gibt es erst, wenn mindestens 30.000 € ausgegeben werden, aber dann schon für alle Kosten über 18.750 €. 

Moin,

gilt dieser neue Rechenansatz auch für bereit´s   bestehende   Maßnahmen! Hab ich bei querlesen noch nicht  so im Text gefunden.

In 2025  waren  am Bauvorhaben die Fenster dran ,  jetzt  soll die Fassade beantragt werden. 

MFG RR

 

 

Diese neuen Regeln gelten nicht für Anträge vor dem 21.07.2026.

Danke  Kollg.  Landgraf ,  

dachte ich mir  fast !

MFG RR

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