Verbrauchsausweis für ein Krankenhaus, welches Wärme und Strom über ein BHKW erzeugt.
Der erzeugte Strom aus dem BHKW wird logischerweise fast ausschließlich selbst genutzt, aber ein Teil auch ins öffentliche Netz eingespeist. Zuzüglich wird aber auch ein Teil aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.
Darf/Soll man den erzeugten Strom, welcher ins Netz gespeist wird, bei der Bilanzierung in Abzug gebracht werden oder nicht ?
Beste Grüße
Ulrich Auer
um zu antworten.
0 Answers