Bisher hab ich bei Änderungen bei EFH bei denen der Bauherr kein Interesse am Energieausweis hatte die Erfüllung GEG für die neuen Bauteile mit den U-Werten aus Anlage 7 und dem §48 Nachgewiesen. hab also auf die Bilanzierung verzichtet. Jetzt ist der §48 weg. Bedeutet das dass Immer bei Änderungen von Bestandsgebäuden ein Energieausweis erstellt werden muss?
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