Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

GEG -> GmodG ; Entfall von §48 bedeutet Immer Energieausweis erforderlich ?

Bisher hab ich bei Änderungen bei EFH bei denen der Bauherr kein Interesse am Energieausweis hatte die Erfüllung GEG für die neuen Bauteile mit den U-Werten aus Anlage 7 und dem §48 Nachgewiesen. hab also auf die Bilanzierung verzichtet. Jetzt ist der §48 weg. Bedeutet das dass Immer bei Änderungen von Bestandsgebäuden ein Energieausweis erstellt werden muss? 

 

 

0 Antworten

um zu antworten.