Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Neue Zuschussförderung für E-Mobilität

Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Für eine dezentrale, netzschonende und klimafreundliche Ladeinfrastruktur

Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, sagt: „Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung „grünen“ Stroms ein zentraler Faktor. Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“

Details zur Förderung:

    Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.

    Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.

    Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.

    Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.

    Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

    Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

    Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.

    Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.

    Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers ab Montag, dem 04.09.2023 abgerufen werden. Quelle: KfW / ab