Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Die Förderung beantragen können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Sie können ihren Förderantrag ab dem 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 einreichen. Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens. Alle Informationen finden Sie hier.
Die Leistung pro Ladepunkt darf maximal 22 Kilowatt betragen. Der Förderbetrag je Stellplatz beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.
Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Am 14. April findet um 09:30 Uhr ein Online-Seminar zur Förderung statt. Anmelden können Sie sich hier.
Wie die Immobilienbranche auf die Förderung reagiert
Der Verband der Immobilienverwalter (VDIV) begrüßt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Programm als eigene Zielgruppe berücksichtigt werden. Sie können Förderanträge bereits stellen, bevor die Gemeinschaft den erforderlichen Beschluss über den Ausbau gefasst hat. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. „Damit passt die Förderung deutlich besser zu den realen Abläufen in WEG, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Positiv sei außerdem, dass die Förderung nicht auf einzelne Ladepunkte verengt werde, sondern die technische Erschließung der Stellplätze insgesamt in den Blick nehme. Für die Branche ist das Programm seinen Worten zufolge von besonders hoher Relevanz: „Der Aufbau von Ladeinfrastruktur in einem Mehrparteienhaus ist mit erheblichem Koordinationsaufwand verbunden und stellt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften vor organisatorische, technische und finanzielle Anforderungen.“ Umso wichtiger sei, dass die neue Förderung an den tatsächlichen Gegebenheiten in WEG ansetze und Planungsprozesse nicht durch ungeeignete Verfahrensanforderungen ausbremse.
Das Bundesverkehrsministerium hat einen WEGweiser veröffentlicht, der den Weg von der Bedarfserfassung über die Beschlussfassung bis zur Antragstellung, Umsetzung und späteren Erweiterung in mehreren Schritten strukturiert. Quelle: BMV / VDIV / jb