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DEN: Neue Heizkostenverordnung ändert nichts an Sanierungsrückstand

Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt. Nötig war die Neufassung geworden, um deutsches Recht der EU-Energieeffizienz-Richtlinie anzupassen Die Novelle sieht im Wesentlichen die Fernablesbarkeit von Messgeräten vor, die den Wärmeverbrauch erfassen. Gleichzeitig verpflichtet sie Gebäudeeigentümer:innen und Vermieter:innen, Mieter:innen während der Heizperiode in regelmäßigen Abständen umfangreich über deren Verbrauch zu informieren. Doch für Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN), lindert die neue Heizkostenverordnung das eigentliche Problem nicht: „Unser großes Problem ist der eklatante Sanierungsrückstand, den wir nach wie vor in Deutschland beklagen müssen. Daran haben auch großzügige und vielfältige Förderungen bislang nichts wesentlich ändern können.“ Er begrüßt zwar die Heizkostenverordnung, die zu größerer Transparenz bei den Verbräuchen führen könne, fürchtet allerdings, dass entstehende Mehrkosten auf die Mieter:innen abgewälzt werden.

DEN sorgt sich um Mieter:innen

„Auf Mieter kommen immer höhere Kaltmieten und Nebenkosten zu“, sagt Dannecker. Zwar sei es zu begrüßen, wenn Menschen aufgrund aktueller Informationen bewusst Energie sparen. Aber dies müsse in einem vernünftigen Rahmen geschehen. Sonst werde Energiesparen und letztlich Klimaschutz zum roten Tuch. Er weist auf die Bedeutung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden hin: „Digitale Erfassung und hohe Transparenz bei den Verbräuchen mögen zwar lobenswert sein. Aber was ist, wenn Mieter darauf mit einer übertriebenen Sparsamkeit beim Heizen reagieren? Die kann langfristig sogar zu Gebäudeschäden führen. Schimmelbildung und Feuchteschäden können bei ungenügendem Heizen die Folgen sein“, erklärt der DEN-Vorstand. Fachmännische Sanierungen, am besten auf Grundlage von individuellen Sanierungsfahrplänen, könnten solche Schäden vermeiden.

Flatrates als Energiesparmodell

Der Ingenieur verweist zudem auf Energiesparmodelle, wie Sie beispielsweise in Gießen und Frankfurt realisiert wurden und werden. Die Städte verfolgen andere Ansätze. Beim Neubau eines großen Passivhauses in Frankfurt sowie bei der energetischen Sanierung von aus den 60er-Jahren stammenden Hochhäusern in Gießen werden den Mieter:innen Flatrates bei den Heizkosten und zum Teil auch beim Strom angeboten. Die Verbräuche sind so niedrig, dass die Erfassungs- und Ablesekosten relevant werden. Um sie zu minimieren, haben die Wohnbaugesellschaften Pauschalangebote gemacht. „Das funktioniert allerdings nur bei sanierten Immobilien oder bei energetisch vorbildlichen Neubauten“, sagt Dannecker. Quelle: DEN / jb

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