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Austausch alter Holzöfen gesetzlich vorgeschrieben

Ende 2024 endet die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung für alte Holzöfen. Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies laut HKI rund vier Millionen Geräte. „Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert“, erklärt Politikreferent Thomas Schnabel. So sei etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen würden. Der Verband schätzt deshalb, dass bis zum Ablauf der Frist bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.

Welche Holzöfen von der Frist betroffen sind

Wer herausfinden will, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletsofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, der kann entweder ihren Schornsteinfeger oder seine Schornsteinfegerin fragen oder in der Datenbank des HKI nachsehen. Die Internetseite www.cert.hki-online.de listet mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften auf. Die zuständigen Bezirksschornsteinfeger:innen kontrollieren nach Ablauf der Frist, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Sollte das nicht geschehen sein, sind sie verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Gleiches gilt bereits jetzt für alle Geräte mit einer Typprüfung bis Ende 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist. „Haushalte, die eine solche Feuerstätte bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten umgehend handeln“, rät Schnabel. Sonst steh der Ofen vor dem Aus. Quelle: HKI / jb

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