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Klimarat warnt im Gebäudebereich vor Zielverfehlung

Aufgabe des Klimarats ist es zu prüfen,. ob die vorgelegten Sofortprogramme der Bundesregierung für die Sektoren Verkehr und Gebäude ausreichen, um die Sektorziele zu erfüllen. Für den Verkehrssektor ist das Urteil eindeutig, die Maßnahmen erfüllten nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz. Für den Gebäudebereich ist das Urteil gnädiger. Es könnte reichen, aber die Fachleute melden deutliche Bedenken an.

Gebäudesektor wird bis 2027 Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz überschreiten

„Der Expertenrat für Klimafragen stellt fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Gebäudesektor bei Realisierung der von den Ministerien BMWK und BMWSB angegebenen Minderungswirkung in Höhe von 137 Mt CO2-Äq. in Verbindung mit einem geänderten Referenzpfad die Bedingung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) erfüllen würde, allerdings nur in einer weiten Auslegung dieses Kriteriums“, schreibt der Expertenrat.

Sie gehen davon aus, dass es bis 2027 weiterhin zu Überschreitungen der Vorgaben aus dem Klimaschutzgesetz kommt. „Ab dem Jahre 2028 weisen die Ministerien aber entsprechende Unterschreitungen aus, so dass die kumulierte Erfüllungslücke zwischen Emissionspfad und KSG-Zielpfad bis zum Jahr 2030 ausgeglichen würde.“ Ob diese Hoffnung auf die Zukunft realistisch bezweifeln die Klimaräte:  „Die vertiefende Prüfung der Annahmen zeigt, dass die Realisierung der von den Ministerien ausgewiesenen THG-Minderungen nur teilweise wahrscheinlich ist. Insgesamt wird daher die Einhaltung der KSG-Vorgaben durch das Sofortprogramm nicht sichergestellt.“

Ob nach 2027 Einsparungen im notwendigen Umfang realisiert werden ist fraglich

Dennoch ist aus Sicht des Expertenrats davon auszugehen, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen in diesem Sektor leisten wird. „Rechnerisch würde der Gebäudesektor summarisch sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen“, sagt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich.“ Zudem weist er auf das steigende Risiko der Zielverfehlung hin, wenn zunächst die weitere Erhöhung der Erfüllungslücke zwischen dem Emissionspfad und dem KSG-Zielpfad in Kauf genommen wird und starke Minderungen erst zum Ende des Jahrzehnts erfolgen sollen. „Hier stellt sich auch die Frage an den Gesetzgeber, ob dies im Sinne der Intention des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist.“ Quelle: Klimarat /pgl

Podcast mit Peter Jakob, Generalsekretär des Expertenrats für Klimafragen zu den Aufgaben und Einflußmöglichkeiten dieses Gremiums