Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Eingriffe der Netzbetreiber sollen Stabilität sichern

In einem ersten Schritt ist dabei ein Eckpunktepapier von zwei Kammern der Bundesnetzagentur vorgelegt worden, das im Juni ergänzt wurde.  Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Vorschläge grundsätzlich, fordert aber, die direkte Steuerung der Verbrauchsgeräte durch ein präventives Instrument, insbesondere durch zeitvariable Netzentgelte, zu ergänzen. Zudem sollte aus Sicht der Verbraucherschützer die Steuerung der steuerbaren Verbrauchsgeräte zeitlich begrenzt werden.

Das im Juni vorgelegte Papier sieht vor, dass die Betreiber:innen steuerbarer Verbrauchseinrichtungen entweder eine pauschale Netzentgeltreduzierung oder alternativ eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises in Anspruch nehmen können. Zusätzlich zu der pauschalen Netzentgeltreduzierung können Betreiber:innen eine Vereinbarung zu zeitvariablen Netzentgelten abschließen. Die Verbraucherschützer begrüßen unter anderem die Anhebung des jederzeit mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezugs auf 4,2 Kilowatt je steuerbarer Verbrauchseinrichtung, die zeitliche Begrenzung der präventiven Steuerung auf zwei Stunden täglich und die Einführung von zeitvariablen Netzentgelten.

Der Verband fordert unter anderem die zulässige mögliche Abregelung der Leistung im Rahmen der präventiven Steuerung zeitlich kumuliert auf rund 50-100 Stunden pro Jahr zu begrenzen, die pauschale Netzentgeltreduzierung auf maximal 100 Euro pro Jahr zu begrenzen und das Konzept eines reduzierten Arbeitspreises im Rahmen der Festlegung zu streichen.

Der Bundesverband legt auch Wert darauf, dass es einheitliche Mindeststandards für die für die Netzsteuerung relevanten Energiemanagementsysteme gibt. Dabei sollte unter anderem auch klargestellt werden, dass bei der Ermittlung des netzwirksamen Leistungsbezugs zwar Einspeisungen aus eigenen Erzeugungsanlagen und Speichern berücksichtigt werden dürfen, nicht aber Anpassungen des Verbrauchs von nicht steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. „Letzteres würde nämlich bewirken, dass Steuerungsmaßnahmen doch auch eine Rückwirkung auf den „klassischen“ Haushaltsverbrauch haben könnten, was ja ausdrücklich vermieden werden soll“, so der vzbv. Quelle: vzbv / pgl