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BWP: Gas- und Strompreisbremse benachteiligt Wärmepumpen

Die Gas- und Strompreisbremse deckelt den Gaspreis stärker als den Strompreis. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fürchtet deshalb, dass weniger Gaskessel durch Wärmepumpen ersetzt werden. Er befürchtet, dass potenzielle Investoren wieder Abstand vom Kauf einer Wärmepumpe nehmen, wenn der derzeitige Marktpreis für Gas von 21 Cent pro Kilowattstunden zwar auf 12 Cent gedeckelt wird, der derzeitige Marktpreis für Strom von derzeit 43 Cent für Neukunden aber nur auf 40 Cent. Die Gaspreisbremse hält BWP-Geschäftsführer Martin Sabel als soziales Instrument geeignet, solange bei der Strompreisbremse auf das Preisverhältnis von Strom zu Gas geachtet und der Umstieg zur Wärmepumpe entsprechend berücksichtigt werde.

Gas- und Strompreisbremse: Bei der gesetzlichen Umsetzung muss noch an Details gearbeitet werden

Bei der praktischen Umsetzung der Strompreisbremse ist außerdem zu beachten, dass diese Maßnahme auch für diejenigen gelten müsse, deren Wärmepumpe erst in diesem Jahr in Betrieb gegangen ist oder die während der Geltungsdauer der Strompreisbremse eine Wärmepumpe installieren lassen wollen“, erklärt der Branchenvertreter. Denn diese Verbrauchergruppe weise keinen Vorjahresverbrauch auf, an dem der bisherige Stromverbrauch der Wärmepumpe festgemacht und fortan preislich gedeckelt werden könnte. Für sie müssten pauschale Annahmen getroffen werden. Letztlich komme es aber beim politischen Ziel des Wärmepumpen-Rollouts genau auf diese Adressanten der Strompreisbremse an.

Was der Wärmepumpenverband fordert

Um die Entlastungen der Verbraucher:innen gerecht zu gestalten und das politisch gesetzte Ziel von 500.000 neu installierten Wärmepumpen im Jahr 2024 nicht zu gefährden, schlägt der BWP folgende konkrete Maßnahmen vor:

1. Investor:innen, die derzeit eine Wärmepumpe installieren, bzw. die die Installation in Kürze vollziehen, sollen von den Entlastungen auch dann profitieren, wenn für sie kein Vorjahresverbrauchswert vorliegt. Hierfür schlägt der BWP mehrere geeignete Pauschalverfahren vor.

2. Auch Wärmepumpen, die derzeit einen Wärmestromtarif über einen eigenen Stromzähler nutzen, sollen in die Deckelung des Stromverbrauches einbezogen werden.

3. Um den Wechselanreiz zur Wärmepumpe zu verstärken, sollte analog zur Mehrwertsteuersenkung für Gas auch die Besteuerung beim Strom abgesenkt werden. Zusätzlich sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum abgesenkt werden.

Quelle: BWP / jb

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