Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Juli 2012 die Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung geändert. Seitdem muss der Beratungsbericht ein energetisches Sanierungskonzept enthalten, das Wege aufzeigt, wie das Gebäude auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard gebracht werden kann. Eine weitere Änderung betraf die Anhebung der Förderzuschüsse auf 400 bzw. 500 Euro.
    
    
    Das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Heidelberg führt eine kurze Umfrage durch, um von den Beratern zu erfahren, wie sich die Änderungen bei der Vor-Ort-Beratung in ihrer täglichen Praxis auswirken. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich ca. 5 Minuten Zeit nehmen.
    
     Zur Umfrage
    
    GLR
   
  
    
                  ENERGIEBERATUNG
    
      
 
     
     
     
     
     
     
    