Guten Tag,
wir haben bei der Berechnung der EE-Klasse folgende Diskrepanz festgestellt und ich wollte fragen, ob unsere Softwareausgabe hier plausibel ist und wie die Ergebnisse bei den Kollegen und Kolleginnen aussehen. Wir rechnen mit dem Energieberater von Hottgenroth.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe. Für dieses ist die EE-Klasse (mit 75%) erreicht. Fügt man nun eine zentrale Lüftungsanlage hinzu, verbessert sich die Berechnung generell, aber die EE-Klasse verschlechtert sich, so dass diese nicht mehr eingehalten ist (47,5%). In den Bilanzierungsforschriften der EE-Klasse ist dies wohl auch nicht vorgesehen.
Sehe ich das richtig, dass nun ein energetisch höherwertiges Gebäude, mit höheren Ausgaben weniger Zuschuss bekommt? Oder handelt es sich hier vielleicht doch um einen Softwarefehler... ? Über Ihre Einschätzung, bzw. Erfahrungsberichte würde ich mich freuen!
Dieses Vorgehen kann man doch in der Energieberatung nicht rechtfertigen.
Vielen Dank!
8 Answers
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort, zumindest geht es nicht nur uns so! Ich vermute jedoch, dass dieser Fehler auf die Bilanzierungsvorschrift der EE-Klasse zu führen ist. Hier ist die WRG der Lüftungsanlage nicht anrechenbar und somit im Gesamten der Anteil der Wärmepumpe geringer. Das sollte unserer Meinung jedoch dringend noch angepasst bzw. ergänzt werden.
Wir haben zahlreiche Bauherren, welche auf die Anträge gewartet haben und jetzt feststellen, sie bleiben bei den "alten" Zuschüssen, nur weil sie eine Lüftungsanlage haben.
Über weitere Antworten bin ich gespannt, viele Grüße!
Hallo,
das ist ja schon ein Ding !
Allerdings muss die Lüftrungsanlage ja nicht unbedingt mitbilanziert werden.
Wenn das angestrebte Effizienzhaus auch ohne Lüftungsanlage erreicht wird, dann nimmt man einfach die Lüftungsanlage raus. Allerdings muss man den Strombedarf der Lüftungsanlage bei der Anlagentechnink hinzu addieren (einfach eine entsprechend dimensionierte Heizungspumpe Pumpe dazu machen).
So kann man die EE Klasse trotzdem erreichen (Im Energieausweis darf dann aber wirklich nicht "Lüftungsanlage" angekreuzt sein) und die WRG darf nicht mit bilanziert / berücksichtigt werden, die Hilfsenergie der Lüftungsanlage MUSS berücksichtigt werden).
Tja, da muss Hotte wohl noch einiges nacharbeiten. Es wurde ja am 02.07.2021 die Mail verteilt die die Vorgehensweise erklärt. Man muss per Hand oder mit dem Taschenrechner den Qp anpassen.
Originaltext Hottgenroth:
Jahres-Primärenergiebedarf für das Referenzgebäude:
Bitte beachten Sie bei der Angabe der Daten im KfW-Onlinetool, dass in dem Ausdruck der Referenzgebäudewert "GEG-Neubau" angeben wird, dieser ist um den Faktor 0,75 des Referenzgebäudes verschärft.
Für die Angabe im KfW-Online-Tool muss dieser GEG-Neubauwert einmal durch 0,75 geteilt werden, um den 100%-Referenzgebäudewert für den Jahres-Primärenergiebedarf zu erreichen.
Link FAQ Prüftool Hottegnroth: https://confluence.hottgenroth.de/pages/viewpage.action?pageId=88705558
mit Update 11.3.2 muss noch immer manuell korrigiert werden????
So sieht´s aus, leider.
Die Antwort von 13.02 Uhr bezieht sich rein auf das KFW Prüftool damit der KFW Antrag stimmt.
Der BEG EE Anteil lässt sich aber in der Berechnung nicht sauber darstellen. (Dokument GEG Nutzung erneuerbare Energien)
mit Update 11.3.2 muss nicht mehr manuell im KfW Portal korrigiert werden (nur dass bei mir 700% Nutzung von Umweltwärme mittels Wärmepumpe anstatt 70% eingetragen war).
Guten Tag,
wir nutzen ebenfalls den Hottgenroth Energieberater und haben heute Vormittag auch diese Erfahrung gemacht: mit Lüftungsanlage keine EE-Klasse (47%), ohne LA deutlich in der EE-Klasse (78%).
Wie das sein kann, erschließt sich mit nicht! Bin auf weitere Antworten gespannt!
Schöne Grüße!