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Förederung Bauleitung BEG EM

Ein Bauherr fragt an, ob ich als EEE und Architekt für die Umsetzung einer BEG EM neben der energetischen Baubegleitung auch die allgemeine Bauleitung übernehmen könnte.  Bzgl. der Förderung der allgemeinen Bauleitung und wie bzw. ob die von der energetischen Baubegleitung abgegrenzt wird habe ich bei der BAFA nichts gefunden. Hat da jemand Infos bzw. Erfahrungen?

Unterscheidet die BAFA bei der Förderung von Energetischer Baubegleitung und allgemeiner Bauleitung, die ja schon eine intensivere Betreuung der Baustelle darstellt?

5 Antworten

Die energetische Baubegleitung beschränkt sich auf Konzepte und deren stichprobenartige Überprüfung, diese entbindet den Bauherren nicht, die Maßnahme durch eine Fachbauleitung, die auch Arbeitsschutz, Gewerkekoordination und nicht-energetische Gewerke und Bereiche wie Brandschutz, Schallschutz, etc. umfasst, koordinieren zu lassen. Die BAFA verlangt nur ersteres. Vielleicht prüfst Du als erstes jedoch mal Deine Versicherung, denn die EB-Versicherung deckt die Bauleitung i.d.R. nicht ab. 

Moin  in die Runde,

ein Architekt bzw. Bauing. , welcher in der Objektplanung tätig ist, hat diese Versicherung . Da achtet schon unsere Kammer mit jährlichen Plausibilitätskontrollen  drauf. , zumindest bei Kammermitgliedern.  

Und  ja,...  Architektenleistungen sind   zum Großteil  auch die Leistungen unter FAQ´s  Pkt. 6  oder ähnlich.   Das ist der  für meine Begriffe  der große Vorteil von Architektur- oder bauplanungsbüros.

MFG  Rüdiger     

 

Hallo Rüdiger,

genau, als Architekt muss ich mich -zwangsläufig- auch für Architeketnleistungen versichern. Und Ja, ich denke auch, die im Infoblatt unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen decken im Wesentlichen auch die Aufgaben des Bauleitenden Architekten ab. 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine energetische Dachsanierung mit Erweiterung des bereits ausgebauten Bereichs im DG.  Die Schwierigkeit besteht dann darin, die Bauleitungsleistung für die energetische Sanierung von der für den allgemeinen Innenausbau zu trennen.

Danke euch für die Antworten.

Antwort auf von architektenrr@…

Gute Frage, was konkret die Bauleitung umfasst. Es ist zumindest die Leistungsphase 8 der HOAI, letztendlich vermutlich alle Leistungen, die man mit dem Bauherrn vereinbart.

Was die BEG für die Baubegleitung verlangt ist in der Förderrichtlinie bei den technischen Mindestanforderungen unter Punkt 5.1 formuliert.

Leistungen der Bauleitung, die zusammen mit der Baubegleitung gefördert werden, stehen im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen unter Punkt 6.

Ich rechne häufig zusätzlich zu meiner Baubegleitung Architektenleistungen mit ab. Meist von anderen Architekten. Es sind max. 10-20.000 € anrechenbare Kosten mit 50 % Zuschuss. Also meist deutlich weniger als die Architektenkosten tatsächlich betragen.

Bei den Architektenleistungen schätze ich dann grob einen pauschalen Anteil, was die energetische Modernisierung betrifft. Also z.B. 30 %. Und vermerke das auf der Rechnung als Prüfvermerk. Das wurde bisher vom BAFA immer akzeptiert.

um zu antworten.