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iSFP für Denkmal (vorher unbeheizt)

Hallo,

wir wollen ein Scheunengebäude (besonders erhaltenswerte Bausubstanz) energetisch sanieren und zum Wohnhaus machen.

Eine Förderung mit BEG-EM ist ja wohl möglich, da es sich um einen Ausbau bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz handelt.

Die Frage ist, ob für das Objekt ein iSFP gemacht werden kann.

Und wenn ja, von welchem "Ist-Zustand" gehe ich hierbei aus?

 

Hätte jemand von Euch schonmal so einen Fall?

12 Antworten

Mach doch den ISFP für das bestehende alte Wohnhaus und in der Sanierung kommt dann die Scheune mit dazu ( incl. der 5 % ) .

Gibt ja eh nur einen ISFP für das gesamte Objekt.

Ne, das war anders gemeint:

da gibts kein Wohnhaus. Es geht nur um die Scheune.

ok...dann habe ich das verwechselt  :) 

Hab mal beim BAFA direkt nachgefragt.

Hier die Antwort:

"Für Objekte mit dem Status erhaltenswerte Bausubstanz ist ein geförderter iSFP möglich."

Aber wie das in der Praxis gehen soll weiß ich noch nicht.

Das Hauptproblem ist meiner Meinung nach:

Was setze ich als "Ist-Zustand" an.  Ich habe ja erstmal weder Heizung noch Fenster, etc.

 

Jemand ´ne Idee?

 

 

Hier nochmal die Frage (vielleicht hatte in der Zwischenzeit jemand den Fall):

was setze ich bei einem Scheunengebäude beim iSFP als Bestand an. Ich muss irgendeine Gebäudehülle und irgendein Heizsystem angeben, sonst meckert das Berechnungsprogramm und ich komme nicht weiter. Aber was setze ich an, wenn es bisher nichts gibt. 

Wenn der Umbau bereits verbindlich geplant ist und definitiv umgesetzt wird, wenn also Baupläne, eine Baugenehmigung etc. vorliegen, ist es zulässig, als Istzustand die Geometrie des umgebauten Gebäudes anzunehmen. Bei den U-Werten würde ich dann aber die momentan vorliegenden annehmen. Die Maßnahmenpakete des iSFP beziehen sich dann also auf die neue Geometrie mit den alten U-Werten.

Aber was setze ich als bestehende Heizungsanlage an? 

Guten Morgen,

wenn es bislang noch keine Heizung gibt, dann würde ich eigentlich bezweifeln, dass man die Sanierung mit BEG EM und iSFP durchziehen kann. Es ist ja de facto dann noch kein Wohngebäude und daher auch schwierig eine Energieberatung für Wohngebäude vorab durchzuführen.

Ich hätte hier eher auf einen Neubau (und dann leider KFN) plädiert.

Gruß,

Franzi

@Franzi: TFAQ 1.08 sagt u.a.:

Eine Ausnahme bildet die Umwidmung von Baudenkmalen im Sinne des § 3 GEG sowie die Umwidmung von Gebäuden mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu einem Wohngebäude. Diese werden auch dann in der BEG WG / BEG NWG als Sanierung gefördert, wenn das Gebäude im Sinne des GEG bislang unbeheizt war

 

 

 

Antwort auf von franzi-scholz@…

Für die Heizung würde ich die Anlagentechnik des Referenzgebäudes ansetzen.

Mann muss unterscheiden, was rechentechnisch möglich ist - und was praktisch sinnvoll bzw. machbar ist.

Rechentechnisch scheint es -zumindest mit Hottgenroth EB- kein Problem zu sein. 
Dazu folgender Weg:
1. Das Gebäude in der Kubatur seiner 1. Sanierungsvariante (als Basisvariante) eingeben. Also beheizte Räume, die Fenster eingebaut usw. U-Werte können vom Bestand sein.
2. Diese Basisvariante zur 1. Sanierungsvariante kopieren.
3. Die Basisvariante so bearbeiten, das sie der jetzigen Scheune entspricht. Darin den Raum (die Räume) als unbeheizt definieren. Auch keine Heizung definieren.
4. Der EB gibt für diese Variante Primärenergie, Endenergie und Transmissionswärmeverlust mit 0 an. Das ist so auch richtig.
5. Weitere Sanierungsvarianten können aus der 1 Sanierungsvariante erstellt werden.

Der EB akzeptiert diese Basisvariante bei der Berechnung zum iSFP.
Welche Auswirkungen das auf den Ausdruck hat habe ich jetzt nicht überprüft, dazu kenne ich mich mit den iSFP zu wenig aus.

Auch wenn ich die Motivation zur Erstellung des iSFP zur Erhöhung der Fördermittel verstehen kann, im Folgenden einige Anmerkungen zur Sinnhaftigkeit.
Es ist sicher besser ein Bestandsgebäude zu sanieren, als abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Aber: Der iSFP soll Schritte zur Senkung des Energiebedarfes eines Bestandsgebäudes aufzeigen. Das ist hier nicht möglich!
Das Gebäude verbraucht zur Zeit keine Energie für Beheizung, es kann nur schlechter werden. Von daher wird es am Ende immer eine "negative Einsparung" geben.
Selbst wenn man die PV-Anlage so groß macht, dass es ein Null(oder Plus)-Energie-Gebäude wird, die unbeheizte Scheune wäre -mit der selben PV-Anlage- trotzdem besser.

Auch frage ich mich, was die einzelnen Schritte für den iSFP sein sollen. Nach GEG wäre für die Umnutzung die Hülle nach §51 nachzuweisen, die neue Heizungsanlage nach §71ff. (oder was immer das GModG bringen wird). Soll das dann die 1. Sanierungsvariante sein? 
Die Anforderung nach §51 GEG sind nicht sehr hoch. Soll dann die zweite Sanierungsvariante die zusätzlich benötigte Dämmung nach BEG sein? In vollem Bewusstsein, dass du den iSFP ja nur machst um BEG-Fördermittel zu erhöhen?
Theoretisch kann man sich da sicher einige Schritte ausdenken. Aber praktisch werden dann vermutlich alle Maßnahmen auf einen Schlag ausgeführt.

Die Aussage des BAFA "Für Objekte mit dem Status erhaltenswerte Bausubstanz ist ein geförderter iSFP möglich." sagt eben nichts zu bisher unbeheizter erhaltenswerter Bausubstanz und ist damit keine Hilfe.

Mein Vorschlag ist: Verzichte auf den iSFP. Zur "Fördermitteloptimierung" teile die Maßnahmen auf zwei -oder mehr- Jahre auf. 

Liebe Kollegen,

was betreibt Ihr für nen Aufwand? Warum macht ihr nicht ein KFW EH Denkmal, ggf mit EE, oder besser, draus?. Ihr habt außer beim Primärenergiebedarf keine Anforderungen vom Fördermittelgeber (ans GEG insbesondere Mindestwärmeschutz müßt Ihr Euch natürlich halten) Klar müßt Ihr Absprachen mit dem Denkmalschutz tätigen, das müßt Ihr aber sowieso. Die BAFA Anforderungen sind da deutlich restriktiver.

VG Konrad AG Leiter Bauko/Denkmal beim GIH BV

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