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iSFP als Kaufinteressent erstellen lassen

Hallo,

bzgl. meiner Frage habe ich schon sehr unterschiedliche Antworten erhalten, deshalb hoffe ich hier auf Ihre Expertise:

Wir planen aktuell den Kauf und die Sanierung eines Hauses von 1937. Für die energetischen Maßnahmen hatten wir sowieso vor, einen iSFP erstellen zu lassen, um die Förderungen für die Einzelmaßnahmen des BAFA mitzunehmen.

Nun hat unser Finanzierer vorgeschlagen, dass es sinnvoll wäre, den iSFP bereits vor der Finanzierung vorliegen zu haben. Die Eigentümer haben selbst aber noch keinen erstellt.

Können wir als Bevollmächtige den iSFP für ein "fremdes" Haus erstellen lassen? Ein entsprechendes Formular für die Vollmacht scheint ja sogar vorgesehen, auch wenn es oft so wirkt, als wäre das immer nur die Vollmacht für den Energieberater: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_formular_ebw_vm.pdf

Wenn die Vollmacht auch für Privatpersonen ok ist, was bräuchten wir noch, um nicht nur die Förderung für die Energieberatung selbst beantragen zu können sondern dann auch den iSFP erstellen zu lassen (Grundrisse, Schnitte, Bauunterlagen, Schornsteinfegerprotokolle, ...)?

Vielen Dank
M. Böttcher

3 Antworten

Als Kaufinteressent sind Sie nicht antragsberechtigt.

Es kann ja auch der jetzige Eigentümer den ISFP erstellen lassen ( evtl. abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse), der ISFP ist ja übertragbar und hat seine Gültigkeit für das Gebäude auch bei Eigentümerwechsel.

Wer ist antrgasberechtigt: 

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Kann nachgelesen werden, bitte dem Link folgen und unter 'Häufige Fragen' wird doch alles eindeutig erklärt.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

 

Natürlich habe ich das alles gelesen. Direkt im Antragsverfahren kann jedoch ausgewählt werden, ob man selbst beantragt oder Bevollmächtigter ist. Wenn also eine der antragsberechtigten Personen mir das Antragsrecht per Vollmacht (siehe BAFA Formular, das ich oben verlinkt habe) überträgt, sollte das doch funktionieren? 

Antwort auf von info@tg-bautech.de

Einfach mal dem Profi vertrauen: Geht nicht !  Die Vollmacht gilt für den Vorgang - also die Durchführung der Antragstellung und nicht zur Übertragung des Antragsteller-Rechtes.

Antwort auf von michael.boettc…

um zu antworten.