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Nachweis 2. Wohneinheit f. BAFA Einzelmaßnahme

Hi!

Wir haben ein großes 2 geschossiges Wohnhaus. Dieses wurde früher mit 2 Wohnungen betrieben. Früher hatte das Haus 2 separate Wohnungen inkl. eigenen Eingang, eigener Küche, eigenem Bad. Auch die Bauzeichnungen geben das so wieder.

Irgendwann wurde die 2. Wohneinheit im OG eingestellt. Man hat die Küchenanschlüsse zugemauert. Der Rest ist geblieben.

Jetzt würden wir gerne 2 Wohneinheiten gefördert bekommen. Um die 2. Wohneinheit nachzuweisen, haben wir in der Wand versucht die Küchenanschlüsse freizulegen, wo diese laut Vorbesitzer gesessen haben sollen.

Wir haben aber lediglich nur die Warmwasser, Kaltwasser und Abwasserleitung gefunden - ohne Anschlüsse. Diese hat man damals scheinbar abgeklemmt und die Leitungen weitergeleitet (in diesem Fall in ein zweites Bad im OG neben der Küche).

Reicht das freilegen der Leitungen für den Nachweis einer zweiten Wohneinheit wohl aus oder muss ich "richtige" Küchenanschlüsse nachweisen?

Ich hoffe, Ihr habt eine Meinung hierzu - weil ich stehe etwas auf dem Schlauch. 

Lieben Dank im voraus!

Christian

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img_5918.jpg

4 Antworten

Ich habe vom BAFA mal die Antwort bekommen, dass nur zählt was baurechtlich genehmigt ist. Man darf also nicht einfach beurteilen, was man vor Ort sieht.

Wenn 2 WE genehmigt sind, sehe ich kein Problem. Sicherheitshalber würde ich aber dort nachfragen.

Genauso sieht es aus.

Antwort auf von sascha.marmitt…

Ok, ich versuche mal die Bauakte zu organisieren.

Ich hatte - für mich - folgendes rausbekommen:

In den aktuellen Richtlinien (Anhang) steht:

Begriffsbestimmungen

t) Wohneinheiten:

in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden,
die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen:

  • eigener abschließbarer Zugang,
  • Versorgungsanschlüsse für Küche, Badezimmer und Toilette

"Verfügen" meint wohl den IST-Zustand.

Den Einheitswert vom Finanzamt vorlegen (sollte die Bauherrenschaft haben). Oder beim BauOAmt in der Bauakte nachsehen. Nur Küchenanschlüsse zählen nicht.

Gruß

um zu antworten.