Servus,
folgender Fall:
2 WE mit isfp -> 120.000€ förderfähige Kosten
Beantragte Maßnahme Dachsanierung: tpb erstellt mit geplanten Ausgaben von 90.000€
Tatsächlich kostet dann die Dachsanierung z.B. 105.000€.
Was macht in diesem Fall das BAFA ?
- trotz den zu niedrig angesetzten, geplanten Kosten in der tpb bekomme ich meine 20% auf 105.000€, oder
- Pech gehabt: 20% gibts nur auf die 90.000€
Wäre nett wenn da jemand fundiert Bescheid geben kann, am besten mit eigener Fallerfahrung. Bitte keine Vermutungen oder Ideen.
LG
Ulrich Auer
7 Antworten
Hallo,
ich bin noch neu.
Da wäre meine Frage, hätte dann der Kunde ein Anspruch auf die entgangene Förderung?
Oder wäre es abhängig davon, was war die Grundlage für die beantragten förderfähigen Kosten, ein Angebot? Oder was war der Grund für die 15T Eur Mehrkosten?
Was wäre hier entscheidend? Gibt es bereits gemachte Erfahrungen/wer kennt Urteile , denn man liest ja ab und zu, "Kunde verklagt Energieberater wegen mangelnder Fördermittelberatung".
Danke und Gruß
Winter
hallo,
ich schätze die Kosten selbst ab oder falls der Kunde schon angebote vorliegen hat, nehme ich diese.
Allerdings gebe ich immer sehr großzügig die Kosten höher an.
Es sollten keine Nachteile entstehen wenn man zu hohe Kosten ansetzt.
Die Maßnahmen die man plant durchzuführen, sind ja keine MUSS-Maßnahmen.
Ich hatte auch schon Fälle, wo der Kunde ca. 80 beantragt hat und am ende nur ein Fenster und Kellerdecke saniert hat.
Am ende waren es nicht mehr als 5.000€ förderfähige Kosten.
Dadurch hatte ich/mein Kunde bisher keine Nachteile.
Lieber höher ansetzen.
Grüße
Valentin
Ich informiere immer den Kunden, welche förderfähigen Kosten beantragt werden. Dann kann er sich nicht herausreden, dass er es nicht gewusst hätte.
Muss nicht ein Auftrag mit aufschiebender oder aufhebender Bedingung die Basis der Förderbeanzragung sein?
Ja klar! Aber das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Ich beantrage immer Maximum oder mindestens mit viel Reserve.
Das gilt nicht nur bei den Kosten sondern auch bei den Gewerken.
Der Apetit kommt bekantlich beim Essen. Wenn dann bei einer Fassadensanierung nach Demontage der Aussenschalung sich doch ergibt dass Kunde die Türe erneuern will/muss und das nicht beantragt war dann zickt das Bafa.
Morsche,
hier tritt Variante "Pech gehabt: 20% gibt es nur auf die 90.000€" ein
Steht aber auch so im Zuwendungsbescheid. zb. auf der 1. Seite vor der Förderhöhe steht "bis zu xxxx €" sowie auf der 2. Seite "Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach Nr. 5.1 der Richtlinie betragen die anrechenbaren
Ausgaben insgesamt im für Sie günstigsten Fall xxxxx Euro"