Hallo zusammen,
mein Kunde möchte sein altes Bauernhaus mittels Innendämmung auf einen förderfähigen U-Wert von < 0,65 W/m²K gemäß den Anforderungen der BEG bringen. Das Gebäude weist lediglich an der Straßen- und Hofseite Sichtfachwerk auf, die beiden übrigen Außenwände sind massiv und ohne Fachwerk ausgeführt.
Da aufgrund der Grenzbebauung keine Außendämmung möglich ist, plant der Kunde, alle vier Außenwände innenseitig zu dämmen.
Frage: Wird in diesem Fall die Förderfähigkeit nur anteilig auf den Flächenanteil des Sichtfachwerks begrenzt, oder greift hier eine Ausnahmeregelung, da die Innendämmung baulich bedingt alternativlos ist?
Vielen Dank im Voraus!
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