Einen schönen Guten Tag,
ich habe eine Nachfrage zu den FAQ der BEG, dort wird geschrieben in Nr. 2.35 Muss ein iSFP für die Gewährung des Bonus wie vorgeschlagen umgesetzt oder darf davon abgewichen werden?
Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung/Ambitionssteigerung gegenüber den iSFP-Vorgaben oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge sind für den Bonus unschädlich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahme sind dem BAFA bzw. der KfW unverzüglich anzuzeigen. Liegt eine wesentliche inhaltliche Abweichung im Sinne einer Untererfüllung der iSFP-Vorgaben vor, kann die Maßnahme nicht als iSFP-Maßnahme gewertet werden.
Meine Frage, was ist eine wesentliche inhaltliche Abweichung? Reich da, wenn ich ein Dach mit einem U-Wert von 0,10 im iSFP plane und der Kunde nur 0,12 umsetzen will, dass die 5% iSFP Bonus gestrichen werden. Wo liegen hier die Grenzen der Abweichung?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Klar das denke ich jetzt auch so, künftig so schlecht wie möglich, aber das Problem besteht halt aktuell, weil der Kunde es anders bauen will und der iSFP eigentlich fertig ist. Sprich es fehlt nur noch die Unterschrift auf dem Verwendungsnachweis. Oder den iSFP nochmal umschreiben, das ist die Frage, dass es keine Probleme gibt mit der Förderung...
Nun wenn der ISFP fertig und geprüft ist kann man da eh nix mehr umschreiben...
Also einfach ne sinnvolle und vernünftige Erklärung geben zu der Abweichung.
Hallo,
die Werte vom ISFP müssen eingehalten werden, es darf keine energetische Verschlechterung stattfinden. Der U-Wert aus dem ISFP darf nicht höher sein.
Das habe ich so auch von der BAFA schriftlich als Antwort bekommen.
Vermutlich kann man die 'Abweichungen' nicht genau festnageln
Aber ich würde im ISFP immer nur den Mindestwert für EM angeben.
also Dach 0.14 ...dann gibt es keine Diskussionen