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Keine LΨcken bei den BrΨcken

An dem der Veröffentlichung vorausgegangenen Entwurf vom November 2017 gab es einige Anpassungen, vor allem was die Bauteilanschlüsse von Bauelementen betrifft, also Fenster, Fenstertüren, Rollladenkästen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Dachoberlichter sowie Vorhangfassaden usw. Das neue Beiblatt [1] ist hinsichtlich der Wärmebrückenbehandlung, der Einteilung nach Kategorien usw. mit DIN V 18599-2:2018-09 verzahnt. Dieses Tandem soll für das geplante Gebäudeenergiegesetz als EnEV-Nachfolgerin die Behandlung von Wärmebrücken im energetischen Nachweis regeln. Die von Johannes Volland in GEB 3-2018 vorausgegangene Publikation [2] benennt wichtige Änderungen des Beiblattentwurfs vom November 2017 im Vergleich zur Vorgängerausgabe 2006-03. Diese Inhalte sollen hier nicht nochmals wiederholt werden, weshalb sich dieser Artikel im Wesentlichen auf die vorgenommenen Anpassungen der endgültigen Beiblattfassung beschränkt. Was hat sich geändert – eine kurze Übersicht Das neue Wärmebrückenbeiblatt ist deutlich umfangreicher als die vorherige Ausgabe und bietet nun 399 Ausführungsempfehlungen für Bauteilanschlüsse in zwei „Wärmebrückeneinfluss-Kategorien“ A und B. Die Empfehlungen sind aus Layoutgründen in verschiedene Tabellen unterteilt, aber mit einer fortlaufenden Nummer versehen, damit sie über die Nummer einfach referenziert werden können. Auch die bildliche Darstellung der Randbedingungen für die Berechnung wurde deutlich erweitert auf 51 Bilder („Zeilen“). Somit können nun für praktisch alle Situationen die für den Gleichwertigkeitsnach ...

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