Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern wurde vom Nice-to-have zur Pflicht und Chance zugleich: In Baden‑Württemberg gilt die Photovoltaik‑Pflicht für neue Wohngebäude seit dem 1. Mai 2022, für grundlegende Dachsanierungen seit dem 1. Januar 2023 in Ergänzung zur bereits seit dem 1. Januar 2022 bestehenden Pflicht für neue Nichtwohngebäude und große offene Parkplätze.
Damit rückt die Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht in der Wohnungswirtschaft ins Zentrum der strategischen Bestandsbewirtschaftung und Neubauplanung. Was gilt es zu bedenken, was mache ich mit dem Strom, damit mein Aufwand überschaubar bleibt und die Mieter ein faires Angebot erhalten? Die Veranstaltung ist als Kooperationsprojekt kostenlos und richtet sich an Wohnungsunternehmen.
Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist bis zum 17. Mai über diesen Anmeldelink möglich.