Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt die Sanierung ihres Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1978. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der als ersten Schritt die Dämmung der Fassade mit einem WDVS vorsieht, um einen KfW-Effizienzhaus-85-Standard zu erreichen. Ziel ist die Inanspruchnahme der BEG-WG-Förderung inklusive des begehrten iSFP-Bonus. Während der detaillierten Planungs- und Angebotsphase für die Fassade beschließt die WEG, schon einmal „vorzuarbeiten“: Sie lässt die Dämmung der obersten Geschossdecke durch einen lokalen Handwerker ausführen – eine Maßnahme, die ebenfalls im iSFP als späterer Schritt enthalten war. Einige Monate später wird die Fassadensanierung mustergültig abgeschlossen. Der Experte reicht alle Nachweise bei der KfW ein. Der Schock folgt mit dem Bescheid: Die beantragten Mittel werden bewilligt, doch der iSFP-Bonus wird gestrichen. Obwohl beide Maßnahmen exakt wie im iSFP vorgesehen umgesetzt wurden, verweigert die Förderbank den Bonus für die Fassade und alle zukünftigen Maßnahmen.
Rätselfrage: Welcher formale, aber entscheidende Fehler ist hier passiert?
Die Auflösung des Falls aus GEB 06-2026
Der Planer legte den Raum als Komfortkühlung nach VDI 2078 aus – geschuldet war jedoch ein funktionsfähiger IT-Betrieb. Entscheidend ist nicht die Raumluft-, sondern die Ansaugtemperatur am Server-Inlet. Das 19“-Rack war ohne Blindpanels bestückt, stand mit der Warmseite an der Wand und rezirkulierte die eigene 45-°C-Abluft. Nach ASHRAE TC 9.9 (Class A1) sind am Inlet maximal 32 °C zulässig – der Grenzwert wurde massiv überschritten. Erforderlich wäre eine luftstromgeführte Auslegung nach DIN EN 50600-2-3 mit Kaltgang-/Warmgang-Trennung, ggf. Rack-basierter Kühlung. Da der geschuldete Werkerfolg (§ 633 BGB) verfehlt wurde, haftet der Fachplaner – die Einhaltung einer für den Zweck ungeeigneten Norm entlastet nicht.
Quellenbasis:
[1] DIN EN 50600-2-3: Regelung der Umgebungsbedingungen in Rechenzentren
[2] ASHRAE TC 9.9: Thermal Guidelines for Data Processing Environments
[3] VDI 2078: Berechnung der thermischen Lasten (Anwendungsgrenze Komfortkühlung)
[4] BGH VII ZR 176/09: Funktionaler Mangelbegriff, § 633 BGB