Rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen durch Gebäude. Bis 2045 sollen sie nahezu klimaneutral sein. Besonders im veralteten Gebäudebestand zeigen sich hohe Energieverbräuche, CO2-Emissionen und Kosten. Nachhaltige Sanierungen und effiziente Bauweisen bieten großes Einsparpotenzial und reduzieren den Ressourcenverbrauch deutlich.
Während die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden betroffen hat, gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeitende, über 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
Auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind künftig berichtspflichtig. Große Nicht-EU-Unternehmen mit relevanter Geschäftstätigkeit in der EU sind künftig ebenfalls einbezogen. Die Zahl der betroffenen Unternehmen steigt EU-weit von rund 11.700 auf etwa 50.000.
Ein zentraler Unterschied der CSRD zur NFRD ist die verpflichtende Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie liefern einheitliche und detaillierte Vorgaben für die Berichterstattung. Nachhaltigkeitsberichte müssen extern geprüft werden und sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Relevanz von Nachhaltigkeitsfaktoren für das eigene Geschäftsmodell offenlegen. Die Einführung erfolgt gestaffelt:
ab 2024 für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen,
ab 2025 für weitere große Unternehmen und
ab 2026 für kapitalmarktorientierte KMU.
Die CSRD ist eng mit den ESG-Kriterien Environment, Social, Governance verknüpf ...
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