Brandsicherheit von PV-Anlagen auf Flachdächern
Brandschutz im Paket
Mit der EU-Solarpflicht müssen ab 2026 neue gewerbliche und öffentliche Gebäude, ab 2027 sanierte Bestandsgebäude und spätestens 2029 neue Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. In Deutschland haben einzelne Bundesländer schon seit geraumer Zeit weitreichende Vorgaben erlassen. Besonders Flachdächer bieten sich aufgrund ihrer Statik und guten Zugänglichkeit für die Installation von PV-Anlagen an. Zugleich gelten Ausnahmen, etwa bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bei flächenmäßig unzureichenden Dachflächen. Für Planende bedeutet dies: Die jeweiligen Landesregelungen sind diesbezüglich vor Baubeginn sorgfältig zu prüfen.
PV-Anlagen: Bauprodukt? Nein – und das hat Folgen!
PV-Anlagen sind bauordnungsrechtlich keine Bauprodukte, weshalb ihre CE-Kennzeichnung auf der Niederspannungsrichtlinie basiert, nicht auf der Bauprodukteverordnung. Die dabei geprüften Eigenschaften berücksichtigen den späteren Einbauort nicht, weshalb Dachaufbau und PV-Anlage brandschutztechnisch derzeit noch getrennt bewertet werden. Während Flachdächer als „harte Bedachung“ [1] eingestuft werden müssen, existiert bisher kein europäisches Prüfverfahren, das das Zusammenspiel aus PV-Modul, Unterkonstruktion und Dach bewertet. Für Energieberater entsteht eine Lücke, die in der Praxis zunehmend relevant wird.
Wo PV-Brände tatsächlich entstehen: Risiken aus Installation und Betrieb
Trotz intensiver Debatten um brennbare Dachkomponenten entstehen Brände an Dächern mit PV-Anlagen überwiegend durch elektrische Defekte: beschädigte Kabel, unzureichend befestigte Steckverbindungen oder überhitzende Wechselrichter. Zusätzlich können Wind- und Schneelasten zu mechanischen Schà ...