Der mehrgeschossige Holzbau erlebt in Deutschland eine Renaissance – getrieben von Klimazielen, urbaner Nachverdichtung und dem Wunsch nach nachhaltigen Baustoffen. Holz überzeugt durch seine CO₂-Bilanz, kurze Bauzeiten und hohe Vorfertigungsmöglichkeiten, stellt aber besondere Anforderungen an den Brandschutz. Während Massivbauweisen auf nicht brennbaren Materialien wie Beton oder Mauerwerk basieren, die von Natur aus einen hohen Feuerwiderstand bieten, erfordert der Holzbau spezifische Maßnahmen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu erreichen.
Moderne Brandschutzkonzepte zeigen jedoch, dass Holzbauweisen – bei entsprechender Planung und Ausführung – den Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes gerecht werden können. Insbesondere in den Gebäudeklassen 4 und 5 darf mit Holz unter Einhaltung bestimmter Auflagen gebaut werden. Der Preis hierfür ist ein hoher Anteil an gipsbasierten Baustoffen und die Hinzunahme nicht brennbarer Dämmstoffe, um das Holz nicht brennbar einzukapseln. Ökologischer wäre es indes, zur Holzsichtigkeit zurückzukehren und auf die Verwendung endlicher Ressourcen wie REA-Gips oder CO₂-intensiver Baustoffe (Mineralwolle) zu verzichten.
Bauordnungsrechtliche Grundlagen: MBO, MHolzBauRL und Landesbauordnungen
Die Musterbauordnung (MBO) bildet die Grundlage für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Sie erlaubt die Verwendung brennbarer Baustoffe in tragenden und aussteifenden Bauteilen, sofern deren Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen ist. Für den Holzbau wurden spezifische Richtlinien entwickelt, um die Anforderungen zu konkretisieren.
Bild: Holzbau Deutschland - Institut e.V.
Die Musterbauordnung (MBO) unterteilt die Gebäude in die Klasse ...
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