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Rechtssicher netzwerken (Teil 1)

Haftungsrisiken bei der ­Generalplanung

Die energetische Bilanzierung erfordert frühzeitig eine interdisziplinäre Zusammenarbeit Das in der Praxis überwiegend anzutreffende Organisationsmodell der Generalplanung mit Unterbeauftragung führt zu einer Verantwortungs- und damit Haftungskonzentration beim federführenden Generalplaner. Dagegen können bei der Generalplanung im Team (Planer-ARGE) gesellschaftsvertragliche Regelungen gewährleisten, Risiken entsprechend der jeweiligen Kompetenzen und damit verknüpfter Leistungsinhalte zu kontrollieren. Gegenstand des 2. Teils dieser Artikelserie sind daher die für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses einer Planer- ARGE relevanten gesellschaftsvertraglichen Regelungsspielräume. Der folgende erste Teil dieser Artikelserie verdeutlicht die – unabhängig vom gewählten Organisationsmodell – bedeutsamen Aspekte der Vertragsgestaltung. Als deren Dreh- und Angelpunkt zeigt sich die vertragliche Beschreibung von Leistungen. Ausgangslage Der integrale Planungsansatz führt neben erhöhten Planungsanforderungen und Schnittstellenrisiken dazu, sämtliche Leistungen spätestens während der Integrationsplanung zu einer wirtschaftlich optimierten Gesamtlösung zusammenzuführen. Die energetische Bilanzierung und Planung erfordert daher eine im frühen Projektstadium ansetzende interdisziplinäre Zusammenarbeit von Architekten und Fachingenieuren. Die insoweit bereits aus fachtechnischer Perspektive resultierende Notwendigkeit, „sequenzielle“ in gemeinsam gestaltete Planungsprozesse zusammenzuführen, kann Anlass und Ausgangspunkt für die Entwicklung tragfähiger Projektstrukturen sein, um Ge ...

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