Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/573 im März 2024 verschärft sich die Regulierung fluorierter Treibhausgase (F-Gase) deutlich. Der sogenannte „Phase-Down“ sieht vor, die verfügbare Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 schrittweise auf null zu reduzieren.
Für Betreiber bestehender Anlagen bedeutet dies: Die Nutzung und Wartung von Systemen mit F-Gasen bleibt zwar rechtlich zulässig, doch die Verknappung von Service-Kältemitteln wie R134a und R407C wird zu steigenden Preisen und potenziellen Lieferengpässen führen. Die Kalkulation der Lebenszykluskosten für Bestandsanlagen wird dadurch zunehmend unsicher. Wartung und Instandhaltung entwickeln sich zu volatilen Kostenfaktoren mit schwer vorhersehbaren Risiken.
Für Neuanlagen setzt die Verordnung klare Fristen: Ab 2027 gelten bei zahlreichen Anwendungen strenge Obergrenzen für das Global Warming Potential (GWP). Der GWP-Wert () gibt an, wie stark ein Kältemittel im Vergleich zu Kohlendioxid zur globalen Erwärmung beiträgt. Je höher der Wert, desto klimaschädlicher das Kältemittel. Ab 2032 folgt ein weitreichendes Verbot für die meisten F-Gase. Auch international greifen vergleichbare Regelungen, etwa durch den American Innovation and Manufacturing Act in den USA.
Karsten Revers, Teamleiter Technik beim Technologiekonzern Technotrans, betont: „Die aktuelle F-Gase-Verordnung schafft eine unumkehrbare Realität. Viele unserer Kunden suchen nach einer langfristig verlässlichen Lösung, die nicht in wenigen Jahren erneut von der Regulierung eingeholt wird. Genau hier bieten natürliche Kältemittel die geforderte Planungs- und Investitionssicherheit.“
Propan gilt als zukunftsfähiges Kältemittel
technotrans SE
Im Bereich der natürlichen Kältemittel hat sich Propan (R290) als besonders effiziente und nachhaltige Option für industrielle Thermomanagement-Systeme etabliert. Kohlenwasserstoffe wie Propan zeichnen sich durch eine hohe spezifische Kälteleistung und Effizienz aus. Wissenschaftliche Studien belegen, dass moderne, auf R290 optimierte Systeme eine etwa 20 Prozent höhere Leistungszahl (Coefficient of Performance, COP) erreichen.
In der Praxis führen leistungsgeregelte R290-Anlagen zu signifikanten Energieeinsparungen und senken die Betriebskosten. Förderprogramme verstärken diesen wirtschaftlichen Vorteil: In Deutschland unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausschließlich Investitionen in Kälteanlagen mit nicht-halogenierten, natürlichen Kältemitteln.
Mit einem GWP-Wert von 0,02 ist Propan von der F-Gase-Verordnung ausgenommen. Dies ermöglicht eine hohe Planungs- und Rechtssicherheit über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Der Einsatz von R290 trägt zudem zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks bei.
Moderne R290-Kühlsysteme nutzen hermetisch gasdicht versiegelte Kältekreisläufe, minimale Füllmengen und integrierte Sicherheitssensorik, damit das brennbare Kältemittel dauerhaft eingeschlossen bleibt, keine Luft eindringen kann und sich das Risiko zündfähiger Gas-Luft-Gemische deutlich reduziert.
Die Installation von R290-Systemen muss klaren Sicherheitsrichtlinien folgen. Bei der Außenaufstellung sind definierte Abstände zu Gebäudeöffnungen und potenziellen Zündquellen einzuhalten. Bei Innenaufstellung muss die Konzentration des Kältemittels im Falle einer Leckage unter der unteren Zündgrenze (Lower Flammable Limit, LFL) bleiben. Das Verhältnis von Kältemittel-Füllmenge zu Raumvolumen gewährleistet die Einhaltung dieser Vorgaben.
Technotrans zählt zu den ersten Herstellern, die serienreife Thermomanagement-Lösungen mit R290 bereits Anfang der 2020er-Jahre eingeführt haben. Das Unternehmen stellt sein Produktportfolio sukzessive auf diese Technologie um. Quelle: Technotrans / ar