Die EU verschärft die F-Gase-Verordnung und fordert den Umstieg auf natürliche Kältemittel. Was das für Industrieunternehmen bedeutet, zeigt dieser Beitrag.
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat eine tabellarische Übersicht erstellt, mit der Fachbetriebe und Betreiber leicht feststellen können, ob und in welchen Abständen eine Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen laut der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 auf Dichtheit kontrolliert werden muss...
Der Rat der Europäischen Union hat der neuen F-Gas-Verordnung zugestimmt. Sie schränkt den Einsatz klimaschädlicher teilfluorierten Kohlenwasserstoffe ein.
Eine Balance zwischen Emissionsreduzierung und Klimaschutz- und Energieeinsparziele der EU fordern Verbände bei der Überarbeitung der F-Gase-Verordnung.
Die EU-Kommission will die F-Gase-Verordnung neu formulieren und schneller die Verwendung fluorierter Treibhausgase untersagen. Branchenverbände lehnen das ab.
Das Umweltbundesamt schlägt vor, HFKW in der EU für den Klimaschutz noch strenger zu regulieren. Ein steilerer F-Gase-Phase-down böte weitere Chancen.
Künftig ist es in Deutschland verboten, in die EU eingeführte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe zu erwerben oder weiterzuverkaufen, die nicht den Vorgaben der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen. So sieht es die am 6. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Novelle des Chemikaliengesetzes.
Klartext in der Kältemittel-Diskussion In den vergangenen Wochen war immer wieder von einer Verknappung der Kältemittel zu hören. Die damit verbundene Unsicherheit betrifft Wärmepumpen für das Einfamilienhaus genauso wie VRF-Anlagen für die Wärme- und Kälteversorgung eines Einkaufszentrums. Ursache ist die F-Gase-Verordnung und ihre oft unklaren Auswirkungen auf jetzige und künftige Projekte im Markt. Martin Schellhorn