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Klimapaket

Steuerbonus: Bescheinigung des Fachunternehmens

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach § 35c EStG ist zwar schon Anfang 2020 in Kraft getreten, allerdings fehlte bisher das Muster für Bescheinigungen, die von Fachunternehmen und Energieberater ausgestellt werden müssen, damit die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend machen können.

Nun hat das Bundesfinanzministerium die Formular-Inhalte gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG zur Bescheinigung des Fachunternehmens und zur Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie Hinweise zur Umsetzung an die Obersten Finanzbehörden der Länder übermittelt.

BMF-Schreiben zu den Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. GLR