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Exakte Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ist ab Oktober Pflicht

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 tritt eine wesentliche Änderung für Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern in Kraft, so der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Ab dem 1. Oktober 2025 ist es verpflichtend, den Stromverbrauch für Heizzwecke verbrauchsabhängig zu erfassen und gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern transparent abzurechnen. Die Änderung geht auf die Novelle der Heizkostenverordnung zurück, die bereits seit 1. Oktober 2024 gültig ist. Mit ihr wurde das sogenannte Wärmepumpen-Privileg abgeschafft. Dieses Privileg ermöglichte es bislang, den Stromverbrauch zentraler Wärmepumpenanlagen pauschal oder nach Wohnfläche auf die Mieterinnen und Mieter zu verteilen, ohne eine exakte Verbrauchserfassung vorzunehmen.

Geeignete Messsysteme installieren

Für Immobilienverwaltungen bedeutet die Neuregelung organisatorischen und technischen Handlungsbedarf. Spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist müssen geeignete Messeinrichtungen, beispielsweise Unterzähler oder digitale Messsysteme, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Pflicht gilt ausschließlich für zentrale Wärmepumpen, die mehrere Wohneinheiten versorgen. Bei dezentralen Anlagen in einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Ziel der neuen Vorgabe ist es, Transparenz zu schaffen und einen stärkeren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie zu setzen. Verbrauchsabhängige Abrechnungssysteme sind aus Sicht der Gesetzgebung ein zentrales Instrument, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu fördern. Insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten sollen Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und aktiv zu steuern. Die Pflicht zur individuellen Verbrauchserfassung stellt damit nicht nur eine regulatorische Anpassung dar, sondern auch eine Chance, die Modernisierung der Mess- und Abrechnungssysteme im Gebäudebestand voranzutreiben. Quelle: VDIV / ab