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Verbände für zügige Verabschiedung des GEG

Nach dem Rauswurf von Staatssekretär Patrick Graichen fordert die FDP, die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben und den kompletten Entwurf neu aufzulegen. Das würde für zusätzliche Turbulenzen und Verunsicherung sorgen, es regt sich Widerspruch.

„Während Übergangsfristen von einigen Monaten angemessen sind, könnte eine längere Aufschiebung dieser Regelung bzw. vor allem eine längere Unklarheit zu einer starken Verunsicherung bei Wärmepumpenherstellern, Elektroindustrie, Solar- und Energiewirtschaft führen. Die gesetzliche Umsetzung der lang angekündigten GEG-Novelle ist deshalb nicht nur aus klima-, sondern auch aus industriepolitischen Gründen dringend erforderlich“, so die Verbände in einem offenen Brief.

In der Wärmepumpenbranche seien im Eiltempo Investitionen im Umfang von europaweit über fünf Milliarden Euro angeschoben worden. Die Hersteller würden ihre Produktionskapazitäten massiv ausweiten und seien  darauf eingestellt, ab dem 1. Januar 2024 die mit der Einführung des 65 %-Gebots verbundene hohe Nachfrage nach Wärmepumpen zu decken, erklärt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Jetzt müsse die Politik ihren Worten Taten folgen.

Durch konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung im Gebäudesektor ließen sich 65 Prozent der Primärenergie einsparen, damit klimafreundliche und intelligente Technologien auch dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden können, müsse zudem der Strompreis von sämtlichen Umlagen entlastet und die Stromsteuer auf EU-Mindestmaß reduziert werden, fordert Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Der Bundesrat hatte Änderungen des Gesetzes gefordert. In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem, den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Am Umbau des GEG hängt auch die Neugestaltung der Förderung. Ein neues Förderkonzept sieht bislang vier Elemente vor: Grundförderung mit Zuschüssen wie bisher, Erhöhung dieser Grundförderung mit einem Klimabonus, Kreditförderung  und steuerliche Abschreibung. pgl