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Zulassung

Fragen Zulassung:

a) Ein Haus mit Denkmal- oder Ensembleschutz soll saniert werden. Es werden aber keine Ausnahmen beansprucht wie z.B. geringere Dämmung, Fenster usw.  Bauamt / Denkmalbehörde haben keine Auflagen.  Muss der Energieberatzer trotzdem die Zusatzausbildung Denkmal haben? 

b) Ein Haus mit vorheriger gemischten Nutzung (Metzgerei, Gaststätte, Wohnung) soll in ein Wohnhaus umgebaut werden d. h. nach der Sanierung gibt es kein Gewerbe mehr. Muss der Energieberater trotzdem die Zulassung/Ausbildung für Nichtwohngebäude haben?

 

7 Antworten

Die Antworten auf beide Fragen lauten: Nein. 

zu Punkt a) habe ich eine andere Meinung. Handelt es sich um ein Denkmal muss es ein EEE Denkmal sein. Wenn bei einem Nicht-Denkmal, aber besonders erhaltenswerter Bausubstand die geringern Anforderungen genutzt werden, dann auch. Wenn nur die Standardanforderungen genommen werden, dann reicht ein normaler EEE.

Hallo Zusammen,

zu a: die Richtlinie ist da eigentlich klar formuliert unter Ziffer 9.3: "Bei Sanierungen von Baudenkmalen oder bei der Inanspruchnahme der
angepassten Anforderungswerte gemäß den BEG EM TMA für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz nach
Nummer 5.1 sind ausschließlich die in der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes
(www.energie-effizienz-experten.de) geführten Sachverständigen der Kategorie „BEG – Wohngebäude Denkmal“ beziehungsweise
„BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ zugelassen."

Zudem wird auch bei der Erstellung der TBP die Abfrage nach Denkmalschutz gestellt (Siehe Screenshot). 

Ich gehe mit eurer Meinung mit, dass wenn man sowieso nicht die angepassten Anforderungswerte anwendet, ein EEE mit Sonderzulassung eigentlich irrelevant ist. Allerdings lese ich Richtlinie und Antrag leider genau andersrum. Man könnte natürlich beim Häkchen setzen auf "nein" klicken, aber dann reicht man ja schon bewusst einen falschen Antrag ein. Gibt es zu dem Thema eine Antwort seitens BEG-Beraternetzerk (BAFA)? 

Datei-Upload
screenshot-2024-03-27-103649.png

Gibt es zu dem Thema eine Antwort seitens BEG-Beraternetzerk (BAFA)? 

Ich kann die Frage hier nicht endgültig beantworten, habe aber den Fall mit dem Denkmal schon gehabt.

Folgende Situation:
Nichtwohngebäude in Innenstadtlage mit denkmalgeschützter Straßenfassade. Hinterhaus nichts Besonderes. BEG EM sollten nur für das Hinterhaus gemacht werden, ohne den Bonus für Denkmal in Anspruch zu nehmen.
Bei TPB-Erstellung hab ich -wahrheitsgemäß- die Frage nach Denkmal mit "Ja" beantwortet. Ich habe allerdings keine Berechtigung für Denkmal.

Prompt kam nach einiger Zeit ein Schreiben des BAfA (bzw. EEE-Liste) mit einer Nachfrage. Das Schreiben wies darauf hin, dass der Antrag für Denkmal war,  ich aber keine Berechtigung habe. Allerdings keine Angaben zum weiteren Vorgehen.
Da es im Notfall ein Kollege mit Denkmalberechtigung im Büro übernehmen könnte, hab ich zum weiteren Vorgehen beim BAfA angerufen.
Folgende Aussagen im Telefonat:
- Antrag läuft weiter
- Kollege mit Denkmalberechtigung könnte übernehmen für TPN
- wenn keine denkmalrelevanten Sanierungen gemacht werden, dann kann ich die TPN am Ende auch selbst erstellen (dann ohne Angabe des Denkmalstatus)
- den Haken bei Denkmal hätte ich nicht setzen sollen/müssen,  da ich die Boni nicht in Anspruch nehme

Mein Fazit:
Die Frage ist falsch formuliert. Statt "Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal?" sollte sie "Werden Maßnahmen an denkmalrelevanten Bauteilen durchgeführt?" lauten.

Hallo,

mir hat sich auch schon einmal diese Frage gestellt und ich habe seitens des Bafa folgende Mailantwort erhalten:

"Guten Tag  

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen. 

Betreffend Ihrer Anfrage, da die Maßnahme  die Grenzwerte für nicht-denkmalgeschützte Gebäude erfüllen, müssen Sie den Haken in der TPB nicht setzten."

 

 

 

Bleibt nur die Frage...warum will jemand ein Denkmal zu NICHT Denkmal Bedingungen sanieren ?  

Das ist ja lustig. Ich bekam die Auskunft bei der Hotline von energiewechsel.de, dass bei einem Denkmal grundsätzlich ein EEE Denkmal Pflicht ist, auch wenn auf die geringeren Anforderungen verzichtet wird.

Scheinbar muss jeder selbst beim BAFA anfragen, ob auf den EEE Denkmal-Status verzichtet wird, wenn man ein Denkmal zu den normalen Bauteil-Anforderungen saniert.

um zu antworten.