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Umnutzung eines Tanks als Warmwasserspeicher/Anforderung Dämmung

Guten Morgen,

für ein Projekt im Bereich NWG möchte der Auftraggeber einen großen Metall-Öltank im Außenbereich nach Reinigung und Prüfung in der Zukunft als Pufferspeicher für überschüssige Wärme nutzen!

Im GEG 2024 bin ich bei den Anforderungen leider nicht hinsichtlich der notwendigen Anforderungen der Dämmstoffstärken fündig geworden, in Anlage 8 sind sind nur Angaben zu Rohrleitungen/Armaturen etc. vorhanden.

Kann mir jemand sagen, welche Wärmedurchgangskoeffizienten gefordert sind evtl. mit Quellenangabe?

Grüße und danke aus Thüringen!

 

2 Antworten

Es gibt eine Europäische Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 814/2013

2. ÖKODESIGN-ANFORDERUNGEN AN WARMWASSERSPEICHER
2.1. Anforderungen hinsichtlich der Warmhalteverluste
Ab dem 26. September 2017 dürfen die Warmhalteverluste S von Warmwasserspeichern mit dem Speichervolumen V in Litern folgenden Wert nicht überschreiten:

16,66 + (8,33 *  V 0,4) W

Die gilt für die Hersteller/Inverkehrbringer von Warmwasserspeichern bis 2000l. In der  "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV)" wird dieser Wert auch für Pufferspeicher gefordert.

Ob das auch diesen Sonder- und Einzelfall betrifft: keine Ahnung.

Danke, diese Quelle hatte ich auch gefunden, passt aber für den Fall nicht richtig .

In den Anforderungen für die BAFA-Förderung für ein NWG findet sich auch nichts. Ich werde wohl beim Beraternetzwerk beim BAFA eine Frage zur Förderbarkeit stellen und beim Anbieter der KWK-Anlage zu Erfahrungen aus anderen Projekten!

um zu antworten.