Hallo,
Ich interessiere mich für den Kauf eines Hauses aus den 70ern. Neben der Eingangstür ist eine Glasbausteinfront von 2.50m x 2.50m verbaut. Ich möchte diese gerne durch ein Fenster ersetzen.
Zählen Glasbausteine baurechtlich als Außenwand oder Fenster? Betrifft der Austausch als die Änderung der Fassade?
Danke für die Antwort!
2 Antworten
Danke für die schnelle Antwort!
um zu antworten.
Wenn du die Glasbausteine durch ein Fenster ersetzt, dann gelten die Anforderungen für den erstmaligen Einbau von Fenstern (GEG Anlage 7 Zeile 2a).
(Würdest du sie zumauern, dann würden analog die Anforderungen für Außenwände gelten)