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Ersatz von Glasbausteinen - Zu welcher Baugruppe laut Anlage 7 GEG gehören sie?

Hallo,

Ich interessiere mich für den Kauf eines Hauses aus den 70ern. Neben der Eingangstür ist eine Glasbausteinfront von 2.50m x 2.50m verbaut. Ich möchte diese gerne durch ein Fenster ersetzen.

 

Zählen Glasbausteine baurechtlich als Außenwand oder Fenster? Betrifft der Austausch als die Änderung der Fassade?

 

Danke für die Antwort!

2 Antworten

Wenn du die Glasbausteine durch ein Fenster ersetzt, dann gelten die Anforderungen für den erstmaligen Einbau von Fenstern (GEG Anlage 7 Zeile 2a).

(Würdest du sie zumauern, dann würden analog die Anforderungen für Außenwände gelten)

Danke für die schnelle Antwort!

um zu antworten.