Hallo,
ich habe als bevollmächtigte die Antragsstellung für eine Hausverwaltung bei BEG EM übernommen. Jetzt hat der Verwalter gekündigt und die WEG eine neue Hausverwaltung. Ich habe dies dem BAfa mitgeteilt noch bevor der schriftliche Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Nun wendet sich das Bafa nach 5 Monaten an mich und teilt mir mit, dass ein Wechsel des Antragsstellers nicht möglich sei und der Antrag in diesem Fall stoniert werden muss und mit den korrekten Angaben neu beantragt werden muss.
Hat einer von euch damit Erfahrung, eigentlich wechselt ja nur die bevollmächtigte Vertretung der WEG, der Antragssteller selbst bleibt ja nach wie vor die WEG. Die andere Frage ist ob in diesem Fall die Sperrfrist von 6 Monaten für einen Neuantrag eingehalten werden muss, da Investitionsort und Maßnahme die gleicxhe bleiben. Oder gilt die Sperrfrist nur bei bereits bewilligten Fördergeldern mit Zusendung des Zuwendungsbescheids?
Glück ist bei uns, dass noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde allerdings die Sperrfrist von 6 Monaten wäre ein Problem und bei der Bafa kann ich telefonisch niemanden erreichen ....
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