Der VdZ bietet zum hydraulischen Abgleich drei Formulare an:
- Einzelmaßnahmen
- KfW-Effizienzhäuser
- Nichtwohngebäude
Laut tech. FAQ Punkt 8.3 muss bei einem Nichtwohngebäude über 500m² NGF das dritte Formular verwendet werden. Dort wird auch die Ermittlung der Trinkwasser-Spitzenleistung gefordert.
Hydraulisch abgeglichen wird aber nur das Heizungssystem, nicht aber das Trinkwassersystem. Muss denn auch bei einer Einzelmaßnahme die Spitzenleistung ermittelt werden oder gilt das nur beim Effizienz-Gebäude?
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