Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

technische Nachweise

Hallo zusammen,

Ich habe eine PV-Anlage mit 400 kWp und verzichte bei dieser auf EEG Förderung, bekomme aber Zuschüsse von der BEG.

Der Energieberater fordert jetzt noch 2 Unterlagen:

  • technischen Nachweise zur vorrangigen Nutzung gemäß § 23 GEG (Gebäudeenergiegesetz) und die
  • technischen Nachweise der Abregelung des Überschussstroms am Wechselrichter auf 0.

Von der Errichter Firma haben ich für diese Nachweise einen 2 Zeiler bekommen, wo Sie die Abregelung auf 0 bestätigen und wo Sie die vorrangige Nutzung bestätigen.

Das reicht dem Energieberater aber nicht aus, kann mir jemand sagen oder ein Beispiel schicken, was genau in diesen technischen Nachweis drin stehen muss?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Ole

2 Answers

wozu:

  • technischen Nachweise der Abregelung des Überschussstroms am Wechselrichter auf 0.
  • ?

die PV-Anlage darf nicht ins öffentliche Netz einspeisen, wegen der Förderung. Daher wurde ein Mess-Analyse Gerät verbaut und sobald ein PV-Überschuss vorhanden ist, wird die Leistung der Wechselrichter gedrosselt.

Antwort auf von energie.michae…

um zu antworten.