Hallo Zusammen,
mein Kunde möchte das Fabrikat der Wärmepumpe wechseln.
Der Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.
ist dies möglich ?
sollte der Zuwendungsbescheid bereits vorliegen ist ein Wechsel dann möglich ?
2 Answers
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
um zu antworten.
Siehe BEG FAQ 2.16
Wenn das ausgewählte Gerät in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt ist, muss das BAFA nicht gesondert informiert werden. Ist die Anlage dort nicht gelistet, muss das BAFA informiert und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) nachgewiesen werden.