In den FAQ 2.4 steht:
Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung beim BAFA kann in der BEG ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen) gestellt werden.
Als nicht identisch werden jeweils die Maßnahmen in der BEG EM verstanden, die unter dem Nummern 5.1 bis 5.4 als einzelne Buchstaben aufgeführt sind. Dies betrifft:
- Nummer 5.1 Buchstabe a bis c
- Nummer 5.2 Buchstabe a bis e
- Nummer 5.3 Buchstabe a bis j
- Nummer 5.4
Ist dann alles "nicht identisch" und die Sperrfrist gilt nicht?
1 Answer
um zu antworten.
Hallo,
Ja, soweit die zuvor beantragte nicht mit dabei ist.
Wenn z. B. eine Dachdämmung beantragt wurde, kann alles andere, nur halt die Dachdämmung nicht beantragt werden.
Gruß
W.Wagner