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Sanierungsfahrplan bei Komplettsanierung

Hallo zusammen,

ein Altbau soll mit Förderung über KfW 430 zum Effizienzhaus 100 saniert werden. Es wird ein Scheitholzkessel eingebaut, der über BEG EM gefördert werden soll.

Es stellt sich nun die Frage, ob für den Scheizholzkessel auch ein iSFP-Bonus beantragt werden darf? Laut den Richtlinien gibt's den Bonus ja nicht für Effizienzhäuser, die in einem Zug saniert werden – aber das beantragen wir ja gar nicht, sondern nur die BEG EM....

Wird hier jemand aus den Richtlinien schlau?

Grüße

6 Answers

Wenn der Zuschuss für den Kessel als als BEG EM gefördert wird, sollte für diesen auch der ISFP-Bonus möglich sein. Der KFW-Effizienzhaus-Zuschuss würde unabhängig davon erfolgen - bezeiht sich dann aber nur auf die sonstigen Baukosten.

Am Günstigsten wäre es vermutlich, bis zum 1.7. zu warten. Dann tritt die Förderung BEG WG in Kraft, so dass man für alle Kosten den ISFP-Bonus bekommen kann und noch einen EE-Bonus von ebenfalls 5%.

S. 8.4.2 der Richtlinie unter folgendem Link: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/XSftSZUPZT679EPY5iS/conte…

 

Danke für die Antwort. Dazu noch folgende Frage: Wenn ich die Richtlinie BEG WG richtig verstehe, gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozent ab 1. Juli 21 auch bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Parallel zum  BEG WG  – und das entnehme ich den FAQ – kann bei der Sanierung zum Effizienzhaus  auch die Heizung über BEG EM gefördert werden (für das BEG WG gibt es dann eben keinen EE-Zuschlag). Kann  auch in diesem Fall für das BEG EM der 5-prozentige iSFP-Zuschlag in Anspruch genommen werden? 

Ich bin ja auch nur ein "User" - deshalb alles folgende unter Vorbehalt:

Der EE-Zuschlag ist nicht möglich, wenn die EE-Heizungsanlage schon vorhanden ist - so steht es in den FAQ. Dass er auch nicht möglich ist, wenn eine neue EE-Heizung parallel zu den anderen Maßnahmen eingebaut wird - aber als Heizung-EM gefördert wird - kann ich so nirgendwo nachlesen. Falls der EE-Bonus möglich ist, gilt er aber vermutlich nur für die Baukosten, die über BEG-WG gefördert werden.

Würde mich über gesicherte Erkenntnisse freuen...

Der ISFP-Bonus erhöht immer den vorgesehenen Fördersatz um 5% -  und das gilt sowohl im EM-Programm als auch im WG-Programm. Daher sollte er nach meinem Verständnis für alles möglich sein...

Ich bin gerade ein wenig schlauer aus einem Seminar gekommen - mit folgenden Erkenntnissen:

Den EE-Bonus gibt es nur, wenn die "erneuerbare" Heizungsanlage Teil der Effizienzhausmaßnahmen ist, und als solche gefördert wird. Man hat aber grundsätzlich die Wahl, zwischen zwei Zuschussvarianten. Z.B. wie folgt für ein EFH:

Var. 1. Kosten für eine Biomasseanlage mit 35% Zuschuss als EM  sowie -  mit separatem Antrag -  Kosten für die Gebäudehülle als Effizienzhaus 85 mit 30% Zuschuss. Förderfähige Kosten sind max. 60.000€ (Heizung) plus 120.000€ (Gebäude)

Var. 2. Kosten für Biomasseanlage und Gebäudehülle in einem gemeinsamen Antrag als Effizienzhaus 85 mit 30% Zuschuss plus 5 Prozentpunkte EE-Bonus, d.h. 35% auf Alles. Förderfähige Kosten sind max. 150.000€

S.a. FAQ 5.2. "Ein Bonus für das Erreichen einer EE-Klasse wird nur gewährt, wenn die EE-Heizung mit dem Sanierungsschritt eingebaut wird, mit dem diese EH-Stufe erreicht wird"

Vorraussetzung für den ISFP-Bonus ist, dass die Maßnahmen in mehreren Schritten erfolgen. Demnach sollte es möglich sein, z.B. als ersten Schritt die Kellerdecke zu dämmen (als EM mit ISFP-Bonus)  und später die restlichen Maßnahmen zum einem Effizienzhaus mit ISFP-Bonus umzusetzen.

S.a. FAQs  9.2. und 9.20. Der ISFP-Bonus kann für verschiedene Einzelschritte in Anspruch genommen werden, allerdings nur solange es sich um eine Teilumsetzung des Sanierungsfahrplans handelt. Dies soll die Nachteile für Bauherren, die nicht die finanziellen Mittel für eine sofortige Komplettumsetzung (mit höheren Zuschüssen) haben, ausgleichen. 

Danke für die fundierte Antwort. Für den iSFP-Bonus wurde die Richtlinie  jetzt genauer gefasst (ich kopiere die Passage mal rein)

Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten umgesetzt und dabei mindestens die dort als individuelles Ziel definierteeine Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

Das heißt, es gibt überhaupt keinen iSFP-Zuschlag für die Komplettsanierung in einem Schritt? Aber wie ist das definiert "in sinnvoll aufeinander abgestimmten Schritten"? Muss dazwischen immer einzeln als Einzelmaßnahme abgerechnet werden?

 

Nach meinem Verständnis der Förderrichtlinie für die Energieberatung gibt es den iSFP nur für eine Beratung zur Schritt-für-Schritt-Modernisierung - (im Gegensatz zur Gesamtsanierung in einem Zug auf Effizienzhausstandard).

So steht es auch in FAQ 9.3 "Ein iSFP sieht grundsätzlich eine Sanierung in mehreren Schritten hin zu einem EH-Zielniveau vor (gestreckte Sanierung). Für die Umsetzung einzelner Sanierungsschritte des iSFP (keine Vollsanierung in einem Zug) kann in BEG EM ein Bonus gewährt werden."

Und darauf baut der ISFP-Bonus auf. Man muss also in irgendeiner Form in mehreren Schritten modernisieren, um diesen Bonus zu erhalten.

Das könnte also z.B. auch sein, dass man in Schritt 1 ein KFW85-Haus erreicht und in Schritt 2 den KFW55-Standard.

Ich finde die ganze Sache aber trotzdem leicht suspekt, wenn ich die Antwort auf FAQ 9.20, Satz 2.)  anschaue (s.u.) . Es scheint demnach auch die Möglichkeit zu geben, dass ein ISFP nur einen Schritt enthält, nämlich eine Sanierung in einem Zug, die dann für den iSFP-Bonus zeitlich verzögert umgesetzt wird. Vermutlich soll "zeitlich verzögert" bedeuten, dass man mehrere Anträge anstellen muss - aber ich finde es nicht ganz eindeutig...

Antwort auf FAQ 9.20

"Der iSFP-Bonus von 5-Prozentpunkten kann sowohl für eine Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus (BEG WG 8.4.2) als auch für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM 8.4.2) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist die Umsetzung innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren und dass die Sanierung über mehrere Schritte erfolgt.

Eine zeitliche Änderung der Maßnahmen im iSFP ist nicht förderschädlich. Entsprechend kann auch ein iSFP, der eine Sanierung in einem Zug vorsieht, zeitlich verzögert umgesetzt und der iSFP-Bonus erhalten werden."

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