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Sanierungsfahrplan ab Januar 2023

Hallo zusammen,

kann ein Sanierungsfahrplan der 2022 beantragt und genehmigt wurde, aber erst 2023 fertig gestellt und abgegeben wird noch nach DIN 4108 berechnet werden oder muss dann nach DIN V 18599 bilanziert werden ?

Ich habe einen (eigentlich) fertigen Sanierungsfahrplan, aber der Kunde möchte sich noch Zeit lassen, mit der endgültigen Entscheidung über die Maßnahmenpakete. 

Viele Grüße
Kartini Gehret

 

 

2 Antworten

Hallo, 

Wenn es sich nicht um eine komplett Sanierung zum Effienzhaus handelt, welche in einem Schritt durchgeführt wird, dann gilt noch folgendes:

DIN V 4108-6 und die DIN V 4701-10 (bis zum 31. Dezember 2023): Das alte Berechnungsverfahren für Wohngebäude nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 soll für nicht gekühlte Wohngebäude nur noch bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin zulässig sein. Anschließend sollen sie durch einen neuen Teil 12 zur DIN V 18599 ersetzt. 

 

 

 

 

den ISFP kann man ja fertig machen ...

Manche Maßnahmen werden vllt in 10 Jahren erst gemacht...Wer weiss was dann für Normen gelten .

Ich selbst mache es schon länger nach 18599...ist ja kein Problem 

um zu antworten.